Sehr geehrter Herr Do, Gebäude haben nach wie vor großen Anteil am Energieverbrauch und klimaschädlichen Emissionen. Die Energieeinsparverordnung - kurz EnEV - soll dies seit geraumer Zeit verändern. Wobei die Regelungen in den letzten Jahren immer weiter verschärft wurden. Neben Vorgaben für den Wärmedämmstandard sowie die Heizungs- und Klimatechnik enthält die EnEV aber auch Informationspflichten bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie. So müssen Verkäufer und Vermieter für Wohnungen und Häuser in allen kommerziellen Immobilienanzeigen bestimmte Pflichtangaben zum Energieausweis machen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder. Aber auch Makler können im Rahmen ihrer Tätigkeit bei den Angaben in Immobilienanzeigen in die Haftungsfalle tappen, wie zwei aktuelle Urteile des OLG Hamm verdeutlichen. Allerdings wendete das Gericht in den Streitfällen interessanterweise nicht unmittelbar die Regelungen der EnEV an, sondern verurteilte die beiden Makler jeweils wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zur Unterlassung. Geklagt hatte ein Umwelt- und Verbraucherschutzverein. Erfahren Sie mehr zu diesen beiden Urteilen in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |