| | Deubner Recht & Praxis | Sie sehen keine Bilder? Hier gelangen Sie zur Web-Ansicht. | | |
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| | | | Sehr geehrter Herr Do, wenn der Erblasser einen Testamentsvollstrecker bestimmt, sorgt das nicht immer für eine reibungslose Erbfolge. Der Testamentsvollstrecker kann sogar Stein des Anstoßes sein - zumal wenn er selbst Erbe ist. Bei einem Erbstreit sollten Sie unbedingt die Voraussetzungen für einen wichtigen Grund gemäß § 2227 BGB kennen, der eine Entlassung ermöglicht. Das OLG Düsseldorf hat mit einer lehrbuchmäßigen Entscheidung die geltenden Grundsätze genauer aufschlüsselt. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | | |
Wann kann der Testamentsvollstrecker entlassen werden? | | Auch wenn ein wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB vorliegt, muss das Nachlassgericht umfassend zwischen Entlassungs- und Fortführungsinteresse abwägen. Das OLG Düsseldorf hat hierfür genauer die Voraussetzungen bestimmt. Tatsachen, die dem Erblasser bei der Berufung des Testamentsvollstreckers bekannt waren, reichen regelmäßig nicht. Mehr erfahren | | |
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Wettbewerbsverbot nur bei Entschädigung? | | Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn es keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet. Aus einer nichtigen Vereinbarung kann niemand Rechte herleiten – auch nicht der Arbeitnehmer. Das hat das BAG entschieden. Von einem nachvertraglichen Verbot ist ein Wettbewerbsverbot während des laufenden Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden. Mehr erfahren | | |
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Streit um Kinderimpfung: Wer entscheidet? | Wenn sich Eltern über Schutzimpfungen ihres Kindes nicht einigen können, kann das Familiengericht bestimmen, wer die Entscheidungsbefugnis hat. Ein Elternteil, der sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ausrichtet, kann dann zu Recht als besser geeignet angesehen werden. Ein gesondertes Gutachten ist in diesem Fall nicht notwendig. Das hat der BGH entschieden. Mehr erfahren | |
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Tageweiser Mietzins als Zweckentfremdung | Die Vermietung von Wohnraum nach Maßgabe tageweiser Kostenübernahmen verstößt gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – und zwar auch dann, wenn die Verträge insgesamt über mehrere Monate laufen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Im Streitfall wurden möblierte Wohnungen an Asylbewerber und Flüchtlinge vermietet. Mehr erfahren | |
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