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die Mitgliedstaaten der EU sind seit Januar 2023 angehalten, die NIS-2-Richtlinie in jeweils nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgt dies mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG), das schätzungsweise etwa 30.000 Unternehmen in Deutschland betreffen wird. Umsetzungsfrist für die Richtlinie ist der 17. Oktober 2024. Für deutsche Unternehmen gilt somit ab dem 18. Oktober Anwendungspflicht. 

Nun gab es in den letzten Wochen erste Hinweise darauf, dass sich das deutsche Gesetzgebungsverfahren verzögern könnte. Über die möglichen Gründe und Folgen für Unternehmen habe ich unter anderem mit Karsten U. Bartels, Rechtsanwalt bei HK2 Rechtsanwälte und Vorstand beim beim Bundesverband IT-Sicherheit e. V. (TeleTrusT), gesprochen. Seinen Kenntnissen zufolge besteht eine ernste Gefahr, dass man die Frist um voraussichtlich zwei Monate reißen werde. Was bedeutet das nun für Unternehmen? Die einhellige Antwort der Experten darauf: Es gibt keinen Grund, auf den Gesetzgeber zu warten. Im Grunde sollten die Unternehmen vieles auch schon umgesetzt haben.

Woran man sich dabei orientieren sollte und wie sich der Status quo zur NIS-2 hierzulande genau darstellt, können Sie auch in einer Woche direkt erfahren: am Donnerstag, den 14. März. Zusammen mit den Partnern DriveLock, Delinea, Ivanti und Enginsight sowie Vertretern von PwC Deutschland informiert connect professional den ganzen Tag aus verschiedenen Blickwinkeln über die Richtlinie: von den Key Facts (zum Beispiel zur Betroffenheit und den Maßnahmen) über hilfreiche Security Controls nach ISO 27001 bis zum Identitätsmanagement. Auch Karsten U. Bartels wird dabei sein und zu den rechtlichen Anforderungen Rede und Antwort stehen. Nutzen Sie die Gelegenheit und melden Sie sich bei Interesse hier an. 

 

Diana Künstler

Stv. Chefredakteurin connect professional

 
 
 
     
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Herausfordernde neue EU-Richtlinie

Daueraufgabe IT-Sicherheit

 
 

 

Die Frist zur nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie läuft am 17. Oktober 2024 ab. Nun gab es in den letzten Wochen erste Hinweise darauf, dass sich das deutsche Gesetzgebungsverfahren verzögern könnte. Was bedeutet das für Unternehmen?

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Fortsetzung der Webinar-Reihe

Ist Ihr Unternehmen bereit für NIS-2?

 
 

 

Bis zum 17. Oktober müssen alle EU-Staaten die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Kein einfaches Unterfangen, denn die neuen Cybersecurity-Regelungen ziehen umfangreiche Anforderungen nach sich. Wir beleuchten daher das Thema am 14. März mit einer kostenfreien Webinar-Reihe.

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Rückblick Webinar-Themenreihe am 30. Januar

NIS-2 als Chance begreifen

 
 

 

Die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Entsprechend groß ist der Informationsbedarf zum Thema: Knapp 200 Teilnehmer hatten sich daher zum connect professional NIS-2-Webinartag Ende Januar angemeldet. Sechs Sprecher lieferten Einblicke in das komplexe Thema.

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Vorbereitung auf NIS-2

Herausforderung OT-Sicherheit meistern

 
 

 

Eine Reihe von Unternehmen sieht sich mit NIS-2 erstmals erhöhten Anforderungen gegenüber, für die sie bis Oktober 2024 Vorkehrungen treffen müssen. Doch wie können sie organisatorische Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, IT- und OT-Sicherheitsingenieuren schaffen?

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Koordinationsstelle gegen Cybercrime

BSI eröffnet neues Nationales IT-Lagezentrum

 
 

 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in Bonn ein neues Lagezentrum. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und BSI-Präsidentin Claudia Plattner gaben parallel den Startschuss für die BSI-Initiative „Cybernation Deutschland“.

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Video-Interview

 
 
   
 
 
 

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