Guten Tag Herr Do, nachdem das ADR mit der 25. ADR-Änderungsverordnung zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind, gilt es jetzt die Änderungen auch ins nationale Recht umzusetzen. In der neunten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen werden die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB), die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), die Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) sowie die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) aktualisiert. In unserem Webinar "GGVSEB/Fahrwegbestimmungen, GGAV und GbV" zeigt Ihnen der Branchenexperte Uwe Hildach am 09. Mai 2017 von 10:00 bis 11:30 Uhr die wesentlichen Änderungen. Das Online-Seminar wendet sich an alle Unternehmer, Verantwortliche im Unternehmen, alle die eigenverantwortlich gefährliche Güter befördern/ befördern lassen. Zudem alle Schulungsveranstalter und Trainer für die Beförderung gefährlicher Güter. |