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| | "Die Familie" - Zuflucht oder Zumutung? Für eine Frau aus Niedersachen war sie definitiv letzteres. Jahrelang war sie von ihrem Gatten misshandelt worden. Sie musste Todesängste ausstehen. Im Rahmen der späteren Scheidung hat das Familiengericht die Rentenansprüche dennoch ausgeglichen. Die gegen die Ehefrau verübten Straftaten seien schließlich nicht "grob unbillig" gewesen. Das OLG Oldenburg war da weitaus mitfühlender und änderte den Beschluss. In diesem Newsletter erfahren Sie wie es seine Entscheidung begründet hat. Wie heißt es doch so schön: "Das Recht ist wohl ein guter Mann, aber nicht immer der Richter"! Das LG Berlin hat mit einem Urteil zum Mietrecht für reichlich Aufsehen gesorgt. Danach sei eine Formularklausel, in der Schönheitsreparaturen uneingeschränkt auf den Mieter abgewälzt werden, auch dann unwirksam, wenn die Mietsache zu Vertragsbeginn renoviert war. Lesen Sie hierzu auch den Blog-Beitrag von Dr. Catharina Kunze "Schönheitsreparaturen: Das Ende aller Abwälzung?" auf der Homepage des MietRB! +++ Zivilrecht-Nachrichten auf Twitter +++ Noch eine interessante Woche wünscht Ihnen Günter Warkowski Online-Redaktion PS: Im Hinblick auf das Familienrecht möchten wir Sie gerne auf das Online-Seminar Auskunftsansprüche im Güter-, Unterhalts- und Versorgungsausgleichsrecht mit Dr. Rainer Kemper am 22.5.2017 hinweisen. Für weitere Informationen bzw. eine Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
Verlagsangebot
Verlagsangebot EuGH 4.5.2017, C-315/15 Die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel ist ein außergewöhnlicher Umstand, der das Luftfahrtunternehmen von seiner Ausgleichspflicht bei großer Verspätung des Fluges befreien kann. Allerdings kann das Luftfahrtunternehmen, wenn ein hierzu autorisierter Fachmann nach der Kollision die Betriebsbereitschaft des betreffenden Flugzeugs festgestellt hat, die Verspätung nicht damit rechtfertigen, dass eine zweite Kontrolle notwendig gewesen sei. [EuGH PM Nr. 44 vom 4.5.2017] |
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BGH 3.5.2017, XII ZB 415/16 Eine Unterhaltspflicht wird umso weniger in Betracht kommen, je älter der Auszubildende bei Abschluss seiner praktischen Berufsausbildung ist. Auch wenn der Unterhaltsanspruch keine Abstimmung des Ausbildungsplans mit dem Unterhaltspflichtigen voraussetzt, kann es der Zumutbarkeit entgegenstehen, wenn der Unterhaltspflichtige von dem Ausbildungsplan erst zu einem Zeitpunkt erfährt, zu dem er nicht mehr damit rechnen muss, zu weiteren Ausbildungskosten herangezogen zu werden. [BGH PM Nr. 62 vom 3.5.2017] |
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BGH 3.3.2017, V ZR 268/15 Dem Vermieter kommt zur Verteidigung seines Vermieterpfandrechts gegenüber Dritten die für seinen Mieter nach § 1006 BGB streitende Eigentumsvermutung zugute. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung kann sich auf die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB nicht nur der durch die Vermutung begünstigte Besitzer selbst, sondern - im Verhältnis zu Dritten - jeder berufen, der sein Recht von dem Besitzer ableitet. |
OLG Oldenburg 18.4.2017, 3 UF 17/17 Der Versorgungsaugleich kann grob unbillig i.S.v. § 27 VersAusglG sein, wenn die Ehefrau vom Ehemann in der Ehezeit misshandelt worden ist. Das gilt etwa dann, wenn die Ehefrau Todesängste ausstehen musste und der Ehemann erst durch Eingreifen Dritter von weiteren Misshandlungen abließ. [OLG Oldenburg PM vom 2.5.2017] |
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LG Berlin 9.3.2017, 67 S 7/17 Die in einem Mietvertrag verwendete Klausel: "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter" ist unwirksam, sofern sich aus dem Vertrag kein Anhaltspunkt dafür ergibt, dass dem Mieter dafür ein entsprechender (finanzieller) Ausgleich gewährt wird. Es kann dabei offen bleiben, ob die angemietete Wohnung zu Vertragsbeginn unrenoviert oder renoviert war. |
AG München 1.7.2016, 191 C 28518/15 Die Reservierungsvereinbarung für den Kauf einer Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung. Der Beurkundungszwang soll die Parteien schließlich auf die Bedeutung des Geschäftes hinweisen und vor dem Eingehen übereilter Verpflichtungen schützen (Warnfunktion). Zudem soll eine sachkundige Beratung der Parteien sichergestellt werden (Beratungsfunktion). [AG München PM vom 5.5.2017] |
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