Jede Woche neu - alles Wichtige aus dem Zivilrecht
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  Jede Woche neu – alles Wichtige aus dem Zivilrecht 30.11.2016  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

der BGH hat in einem gestern veröffentlichten Revisionsurteil entschieden, dass ein umfassend aufgeklärter Patient eine teurere Zahnbehandlungsalternative trotz fehlender Unterschrift auf dem Heil- und Kostenplan bezahlen muss. Eine Berufung auf die Formunwirksamkeit des Heil- und Kostenplans verstieße in einem solchen Fall gegen Treu und Glauben. Insbesondere, wenn die fehlende Unterzeichnung aufgrund eines schlichten Büroversehens unentdeckt geblieben ist.

Weitere Themen: Familienrecht, Mietrecht sowie Haftung eines Krankenhauses wegen einer MRSA-Infektion.

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Mit freundlichen Grüßen
Günter Warkowski
Online-Redaktion


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Meldungen:

Teurere Zahnbehandlungsalternative muss trotz fehlender Unterschrift bezahlt werden
 
Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Kindschaftssache
 
Kündigung wegen Eigenbedarfs: Vorratskündigung mit gegenwärtig noch nicht absehbarem Nutzungswunsch reicht nicht aus
 
Krankenversicherung trotz fehlerhafter Behandlung einer MRSA-Infektion ohne Haftungsansprüche
 
 


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BGH 3.11.2016, III ZR 286/15

Teurere Zahnbehandlungsalternative muss trotz fehlender Unterschrift bezahlt werden

Bei einem formnichtigen Heil- und Kostenplan steht der Schutzzweck des § 2 Abs. 3 S. 1 GOZ, den Zahlungspflichtigen über die geplanten Leistungen und die voraussichtlich entstehenden Kosten zuverlässig zu informieren und ihn von einer unüberlegten und übereilten Honorarvereinbarung abzuhalten, Ansprüchen des behandelnden Zahnarztes aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung entgegen.
[BGH online]


BGH 26.10.2016, XII ARZ 40/16

Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Kindschaftssache

Will in einer Kindschaftssache ein OLG das Verfahren aus wichtigem Grund an ein anderes OLG abgeben und erklärt sich das angerufene OLG nicht zur Übernahme bereit, ist nicht der BGH zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen. Vielmehr ist nach § 5 Abs. 2 FamFG das OLG zuständig, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört.
[BGH online]


BGH 11.10.2016, VIII ZR 300/15

Kündigung wegen Eigenbedarfs: Vorratskündigung mit gegenwärtig noch nicht absehbarem Nutzungswunsch reicht nicht aus

Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gem. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sog. Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus. Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist.
[BGH online]


OLG Hamm 28.10.2016, 26 U 50/15

Krankenversicherung trotz fehlerhafter Behandlung einer MRSA-Infektion ohne Haftungsansprüche

Eine gesetzliche Krankenversicherung kann von einem beklagten Krankenhaus keinen Schadensersatz aus einer im Krankenhaus fehlerhaft behandelten MRSA-Infektion beanspruchen, wenn die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen wären.
[OLG Hamm PM vom 23.11.2016]



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