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| | der BGH hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden, dass mit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-)GbR die Eintragung der Verpfändung eines Gesellschaftsanteils in das Grundbuch eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks ausscheidet. Weiterhin hat sich der BGH mit der Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln befasst. Das OLG Köln hat in der zurückliegenden Woche entschieden, dass die "Tagesschau App", so wie sie im Juni 2011 abrufbar war, unzulässig ist. Das Gericht gab der Unterlassungsklage von elf führenden deutschen Verlagshäusern weitgehend statt und untersagte den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die App in dieser Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. +++ Wirtschaftsrecht-Nachrichten tagesaktuell auch auf Twitter. +++ Mit freundlichen Grüßen Mischa Peters Online-Redaktion |
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BGH 7.4.2016, I ZR 81/15 Eine gesundheitsbezogene Angabe ist als (spezielle) gesundheitsbezogene Angabe i.S.v. Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 anzusehen, wenn damit ein einem wissenschaftlichen Nachweis zugänglicher Wirkungszusammenhang zwischen einem Nährstoff, einer Substanz, einem Lebensmittel oder einer Lebensmittelkategorie einerseits und einer konkreten Körperfunktion andererseits hergestellt wird. Es ist unerheblich, wenn die Angabe dazu kein medizinisches, sondern ein umgangssprachliches Vokabular verwendet. |
BGH 25.8.2016, VII ZR 193/13 Das Gericht muss, wenn bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag der Auftragnehmer prüfbar abgerechnet hat, in die Sachprüfung eintreten, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Werklohnforderung berechtigt ist. Hat der Auftraggeber die Richtigkeit der Schlussrechnung substantiiert bestritten, ist hierüber Beweis zu erheben. |
OLG Köln 30.9.2016, 6 U 188/12 Die "Tagesschau App" ist, so wie sie am 15.6.2011 abrufbar war, unzulässig. Das OLG Köln hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten daher untersagt, die App in dieser Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. [OLG Köln PM vorm 30.9.2016] |
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LG Potsdam 9.3.2016, 52 O 115/15 Der Tatbestand des § 5a UWG ist nicht nur bei einer invitatio ad offerendum oder gar einem rechtlich bindenden Vertragsangebot erfüllt, sondern schon bei jeder Erklärung des Unternehmers, aufgrund derer sich der Verbraucher zum Erwerb einer bestimmten Ware entschließen kann. Die Elektrogeräte, mit denen eine Küche ausgestattet ist, sind ein wesentliches Merkmal des angebotenen Produktes. [Rechtsprechungsdatenbank Berlin-Brandenburg] |
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OLG Zweibrücken 21.6.2016, 4 U 111/15 Dem durchschnittlichen Nutzer des Internets ist bekannt, dass im Rahmen der Internetwerbung nähere Informationen zu den angebotenen Waren auf mehrere Seiten verteilt sein können, die mit einander über Links verbunden sind. Es ist deshalb ausreichend, wenn im Internet durch einen ausreichend aussagekräftigen Link (hier: "Mehr zum Artikel") auf Pflichtangaben hingewiesen wird. [Entscheidungsdatenbank Rheinland-Pfalz] |
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