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| | der BGH hat vorige Woche entschieden, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen eines Landkreises an ein öffentliches Krankenhaus von der Pflicht zur Anmeldung bei der Europäischen Kommission befreit sind. Außerdem in diesem Newsletter: BGH-Urteile zum Gesellschaftsrecht und zum IP-Recht sowie eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, wonach die "Frosta"-Rechtsprechung des BGH nicht auf das "kalte" Delisting übertragen werden kann. +++ Wirtschaftsrecht-Nachrichten tagesaktuell auch auf Twitter. +++ Mit freundlichen Grüßen Mischa Peters Online-Redaktion |
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Anzeige BGH 24.3.2016, I ZR 263/14 Der BGH hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen eines Landkreises an ein öffentliches Krankenhaus von der Pflicht zur Anmeldung bei der Europäischen Kommission befreit sind. [BGH PM Nr. 63 vom 24.3.2016] |
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BGH 16.2.2016, II ZR 348/14 Die Bestimmung, dass Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt werden, sofern die Ausschüttungen nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten gedeckt sind, genügt nicht den Anforderungen an eine klare und unmissverständliche Regelung der Rückzahlungspflicht der Kommanditisten, wenn unklar ist, ob und wie nach einem Beschluss der Gesellschafterversammlung, Liquiditätsüberschüsse auszuschütten, entstandene Entnahmeansprüche der Kommanditisten auf den Gesellschafterkonten gebucht werden müssen. |
BGH 25.2.2016, IX ZR 12/14 Erbringt eine von mehreren verbundenen Gesellschaften, denen die Bank eine gemeinschaftliche Kreditlinie eingeräumt hatte, eine Zahlung durch eine geduldete Überziehung ihres Kontos, benachteiligt dies ihre Gläubiger. Dies gilt auch dann, wenn mit der Zahlung die Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft getilgt wird. |
BGH 17.9.2015, I ZR 47/14 Es fällt unter den Schutzzweck der Pflicht zur richtigen Auskunftserteilung, den Auskunftsberechtigten vor Schäden zu bewahren, die adäquat durch eine unrichtige oder irreführende Auskunft nicht nur verursacht, sondern nach Lage der Dinge auch bei angemessen besonnenem Vorgehen geradezu herausgefordert werden. Der Kausalzusammenhang zwischen der irreführenden Auskunft und den nutzlos aufgewendeten Rechtsverfolgungskosten kann nicht mit der Erwägung verneint werden, der Prozess wäre auch bei zutreffender mangelfreier Auskunft verloren gegangen. |
OLG Düsseldorf 19.11.2015, I-26 W 4/15 Eine Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung ist in Spruchverfahren grundsätzlich unzulässig. Die "Frosta"-Rechtsprechung des BGH kann nicht auf das "kalte" Delisting übertragen werden. |
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