wir möchten Sie heute auf zwei BGH-Urteile zum GmbH-Recht hinweisen. Thematisch betrifft dies die Haftung des Gründungsgesellschafters für fehlerhafte Angaben bei der Aufklärung eines Beitrittsinteressenten durch einen eingesetzten Vertrieb oder dessen Untervermittler sowie die Frage einer möglichen Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 64 S. 1 GmbHG). Außerdem in diesem Newsletter: weitere BGH-Entscheidungen zu den Themen "Widerruf eines Darlehensvertrags", "Sind Immobilienfonds-Anbieter und auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaften Mitbewerber?" und "Festpreis-Klausel in den AGB des Auftraggebers eines Einheitspreis-Bauvertrags". Im Zusammenhang mit der letztgenannten Entscheidung lesen Sie einen Auszug des Aufsatzes "Reform des Bauvertragsrechts 2017 - Die Änderung prozessualer Vorschriften zur einstweiligen Verfügung und Bildung von Baukammern bei den Gerichten" des VorsRiOLG Dr. Dr. Bernhard Klose aus Heft 14 der MDR - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Probeabonnements. Eine erfolgreiche Restwoche wünscht Ihnen Mischa Peters Online-Redaktion |