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| | der I. Zivilsenat des BGH hat sich in der zurückliegenden Woche mit der Frage befasst, welche Informationspflichten dem Immobilienmakler bei einer Immobilienanzeige zum Energieverbrauch obliegen. In einem weiteren aktuellen Urteil entschied der Senat, dass werbende Abbildungen auf der Homepage eines Tabakherstellers als unzulässige Tabakwerbung anzusehen sind. Außerdem in diesem Newsletter: weitere BGH-Entscheidungen u.a. zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten im pharmazeutischen Großhandel sowie zur Ausgleichszahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzfluges. Zum Thema Fluggastrechte lesen Sie auch den Aufsatz "(Un)Wirksamkeit formularmäßiger Abtretungsverbote von Fluggastentschädigungsansprüchen" von Durchlaub/Beckmann (MDR 2017, 63) - frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Probeabonnements. Herzliche Grüße aus Köln Mischa Peters Online-Redaktion PS: Ein Hinweis noch in eigener Sache - Am 19.10.2017 findet in Köln das Seminar "E-Commerce und Verbraucherschutzrecht" statt. Dr. Carsten Föhlisch referiert zur rechtssicheren Online-Shop-Gestaltung in der Praxis. Für weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung klicken Sie bitte hier. |
Verlagsangebot
Verlagsangebot BGH 5.10.2017, I ZR 4/17 u.a. Aus Art. 12 der Richtlinie 2010/31/EU folgt die Verpflichtung des Immobilienmaklers, notwendige Angaben zum Energieverbrauch in der Anzeige aufzunehmen. Zu den wesentlichen Informationen, die angeführt werden müssen, rechnen die Art des Energieausweises, der wesentliche Energieträger, das Baujahr des Wohngebäudes, die Energieeffizienzklasse und der Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs. [BGH PM Nr. 156 vom 5.10.2017] |
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| BGH 5.10.2017, I ZR 172/16 Pharmazeutische Großhändler sind nicht verpflichtet, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken einen Mindestpreis zu erheben. Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV legt für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit den dort vorgesehenen Großhandelszuschlägen eine Preisobergrenze, aber keine preisliche Untergrenze fest. [BGH PM Nr. 155 vom 5.10.2017] |
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| BGH 5.10.2017, I ZR 117/16 Tabakwerbung muss auf diejenigen Magazine und Zeitschriften beschränkt werden, die sich nicht an die breite Öffentlichkeit wenden. Werbende Abbildungen auf der Startseite des Internetauftritts eines Tabakherstellers sind allerdings als unzulässige Tabakwerbung anzusehen. [BGH PM Nr. 154 vom 5.10.2017] |
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| BGH 10.10.2017, X ZR 73/16 Ein Luftverkehrsunternehmen bleibt wegen der Annullierung eines ursprünglichen, von ihm geplanten Fluges ausgleichspflichtig, wen der Passagier mit einem ihm angebotenen Ersatzflug eines anderen Luftverkehrsunternehmens sein Endziel tatsächlich nicht höchstens zwei Stunden später als ursprünglich vorgesehen erreicht hat. Dass der angebotene Ersatzflug, wenn er planmäßig durchgeführt worden wäre, den Vorgaben des Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Nr. iii FluggastrechteVO entsprochen hätte, reicht nicht aus, um das Unternehmen von seiner Ausgleichspflicht zu befreien. [BGH PM Nr. 158 vom 10.10.2017] |
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| BGH 18.7.2017, KZR 39/16 Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit i.S.v. § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht zumutbar. Der Kunde hat im Regelfall weder Veranlassung noch ist er verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob die von seiner Bank als Sicherheitsbestimmungen für das Online-Banking gestellten AGB wegen Kartellrechtswidrigkeit nichtig sind.
| BGH 25.7.2017, II ZR 122/16 Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kann der Kommanditist grundsätzlich einen beliebigen Gesellschaftsgläubiger mit der Wirkung befriedigen, dass er in Höhe des Nennwerts der getilgten Forderung von seiner Außenhaftung nach § 171 Abs. 1 HGB im Verhältnis zu den anderen Gläubigern frei wird. Mit einem Erstattungsanspruch gem. § 110 HGB aus der Befriedigung eines Gesellschaftsgläubigers vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kann der Kommanditist auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine Einlageforderung in Höhe des Nennwerts der getilgten Forderung aufrechnen.
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Die EU hatte es gut gemeint, als sie zum Jahr 2005 zugunsten von Flugpassagieren einen pauschalen Entschädigungsanspruch bei Flugausfall oder massiver Verspätung gegen die ausführende Airline verordnete. Den Fluggästen mangelt es jedoch nicht selten an dem zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nötigen Wissen und Durchhaltevermögen. Deswegen gehen sie zunehmend dazu über, ihre Entschädigungsansprüche nicht mehr selbst geltend zu machen, sondern an sog. Fluggast-Portale gegen Sofortauszahlung abzutreten. Die Airlines versuchen, dieser Entwicklung entgegenzutreten, letztlich durch die Verankerung eines Abtretungsverbots der Entschädigungsansprüche in ihren AGB. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob Abtretungsverbote der Fluggesellschaften im Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit und Verbraucherschutz zulässig sind. | | |
Verlagsangebot
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