Spezial-Newsletter «Corona» 
vom 24. Februar 2021

Geschätzte Mitglieder, Leserinnen und Leser,

Der Bundesrat hat heute einen zaghaften Öffnungsschritt beschlossen. So dürfen ab 1. März alle Geschäfte mit entsprechenden Schutzkonzepten und Kundenbeschränkungen wieder öffnen. Das ist erfreulich. Die Gastronomie allerdings bleibt komplett geschlossen. Frühestens am 22. März soll allenfalls die Öffnung der Aussenbereiche möglich sein.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt hatte sich beim Bundesrat und der Basler Regierung für eine deutliche stärkere Öffnung eingesetzt. Er ist sehr verärgert, dass der Gastronomie, dem Tourismus, dem Freizeitbereich, der Event- oder der Kulturbranche immer noch keine Perspektiven aufgezeigt werden. Diese müssen weiterhin im Lockdown ausharren. Es braucht einen Öffnungsfahrplan, verbunden mit einer konsequenten Impf- und Teststrategie. Der Gewerbeverband Basel-Stadt wird sich nun dafür einsetzen, dass das Bundesparlament den Öffnungsfahrplan beschleunigt. Auch die Auszahlung der Entschädigungsgelder von Bund und Kantonen muss massiv beschleunigt werden.

Die wichtigsten Informationen zu den Entscheiden des Bundesrates haben wir in diesem Newsletter für Sie zusammengestellt. Zudem:

Wir wünschen allen Läden bald wieder eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit und den weiterhin geschlossenen Branchen viel Durchhaltewillen. Wir werden uns weiterhin für eine schnellere Öffnung einsetzen.

Ihr Gewerbeverband Basel-Stadt

Läden dürfen wieder öffnen
Alle Geschäfte, Museen, Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen können ab 1. März wieder öffnen. Für alle Geschäfte und Einkaufszentren gelten indes Kapazitäts-beschränkungen und eine Maskentragpflicht. In Einkaufszentren dürfen sich nur so viele Personen gleichzeitig aufhalten, wie insgesamt in allen Läden zugelassen sind. Die Vorgaben zu den Schutzkonzepten und der maximalen Kundenzahl finden Sie in der Verordnung auf Seite 8.
Gastronomie weiterhin zu
Weiterhin geschlossen bleibt die Gastronomie. Dort ist immer noch nur Take-away erlaubt. Ein erster Lockerungsschritt könnte gemäss Bundesrat frühestens am 22. März erfolgen und wäre wohl auf die Aussenbereiche beschränkt.
Weitere Öffnungen ab 22. März - falls Bedingungen erfüllt sind
Der nächste Öffnungsschritt könnte am 22. März erfolgen, statt am 1. April. Zur Diskussion sollen dann Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen stehen. Richtwerte für Entscheid des Bundesrates am 19. März: Positivitätsrate unter fünf Prozent, Covid-Intensivbetten-Auslastung unter 250, durchschnittliche Reproduktionszahl der letzten sieben Tage unter 1 und 14-Tages-Inzidenz am 17. März nicht höher als bei der Öffnung am 1. März.
Home-Officepflicht bleibt
Die Arbeitgeber bleiben verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Ziel ist es, die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Dies gilt vorderhand bis mindestens 22. März.
Private Treffen
Treffen im Familien- und Freundeskreis im Freien sind mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt, ebenso sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Körperkontakt). In Innenräumen bleibt die maximale Zahl von 5 Personen bestehen. Kinder werden mitgezählt.
Kommentar Gewerbedirektor
Der Bundesrat hat heute einen zu zaghaften und ungenügenden Öffnungsschritt beschlossen. Damit ignoriert er die Appelle der Wirtschaft und der Kantone, kritisiert Gewerbedirektor Gabriel Barell. Mehr
Informationen zu Härtefallgesuche in BS und BL
  • In Basel-Stadt können vom Lockdown betroffene Betriebe noch bis Ende März ein Härtefallgesuch einreichen. Website Härtefallgesuche Basel-Stadt 
  • Im Kanton Baselland: 
    Informationen zur Gesuchsstellung finden Sie hier
Generalversammlungen vorerst nur virtuell oder schriftlich
Vereinstreffen, auch Generalversammlungen, gelten als Veranstaltungen, und diese bleiben verboten. Ausnahmen gelten nur in einzelnen Bereichen, etwa für Gottesdienste (bis max. 50 Personen), für Beerdigungen oder politische Versammlungen. Generalversammlungen müssen vorerst virtuell oder schriftlich durchgeführt werden.
Website gewerbe-basel.ch
Auf unserer Website finden Sie laufend aktualisierte Informationen zur aktuellen Lage, zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu den Unterstützungsmassnahmen für KMU in Not und weiteren Themen. www.gewerbe-basel.ch
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