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| | das Betriebsrentenstärkungsgesetz nimmt Fahrt auf. Zuletzt hat der Bundesrat den Gesetzentwurf überwiegend gebilligt und nur kleinere Änderungen verlangt (BR-Drs. 780/16). Ziel des Gesetzes ist eine stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen. Um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und damit verbunden ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen, sollen die Möglichkeiten für die Sozialpartner, über Tarifverträge adäquate betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, erweitert werden. Im März 2017 wird die erste Lesung im Bundestag erwartet. Die Neuregelungen gelten ab dem 1.1.2018. Unter www.otto-schmidt.de/betriebliche_altersversorgung begleiten wir die Reform immer aktuell – mit Informationen zum Stand der Gesetzgebung (inkl. Materialien), Blog-Beiträgen von RA FAArbR Dr. Johannes Schipp, Aufsätzen zum Thema und aktueller Rechtsprechung zum Betriebsrentenrecht. Mit freundlichen Grüßen Günter Warkowski Online-Redaktion |
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Ein Geleitwort von Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau vom 14.2.2017 Das geplante "Betriebsrentenstärkungsgesetz" hat seinen Namen verdient. Ausgelöst durch die Öffnung des BetrAVG für reine Beitragszusagen sieht es auch für die bisherigen Zusagearten zahlreiche Verbesserungen vor. So soll die betriebliche als zweite Säule der Altersversorgung tragfähig bleiben. |
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.2.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) überwiegend gebilligt und nur kleinere Änderungen verlangt (BR-Drs. 780/16). So hat er etwa angeregt, zu prüfen, ob die Sozialversicherungsbeiträge auch außerhalb von Riester-Verträgen gesenkt werden können. |
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS), der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss haben dem Bundesrat für seine Sitzung am 10.2.2017 empfohlen, bei dem Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes noch Nachbesserungen zu verlangen. Grundsätzlich sei der Entwurf zwar zu begrüßen. Nach Einschätzung des Wirtschaftsausschusses muss es für kleinere und mittlere Unternehmen, die vielfach nicht tarifgebunden sind, aber noch wesentlich attraktiver werden, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. [BR-Drs. 780/1/16 v. 30.1.2017] |
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Nachdem das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 21.12.2016 den Gesetzentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz gebilligt hat, dürfte das Gesetz Anfang März bereits in die parlamentarische Beratung gelangen und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die Rechtsanwälte des Eberbacher Kreises, eines Zusammenschlusses von rechts- und wirtschaftsberatenden Experten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung (baV), begrüßen die Gesetzesinitiative. Um das Ziel der Reform, nämlich eine stärkere Verbreitung der baV, zu erreichen, seien aber noch Nachbesserungen nötig. [Eberbacher Kreis PM vom 8.2.2017] |
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Zur Stärkung von Betriebsrenten haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium der Finanzen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielt, die betriebliche Altersversorgung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen auszuweiten. Das Bundeskabinett hat sich am 21.12.2016 auf den Entwurf geeinigt. Der Bundesrat hat am 10.2.2017 zu dem Entwurf Stellung genommen. [Bundesministerium für Arbeit und Soziales] |
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