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| | die Digitalisierung ist auch im Bereich des Steuerrechts ein heißes Thema. In ISR 2017, 235 stellen Wolff-Seeger/Saliger anhand eines Echtfalls die steuerlichen Folgen einer "klassischen" Funktionsverlagerung in Form einer Zentralisierung des Ersatzteillagers vor. Sie beantworten dabei die Frage, ob eine "Funktionsverlagerung durch Digitalisierung?" entsteht - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines kostenlosen Probeabos. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist Gegenstand des koordinierten Ländererlasses vom 22.6.2017. Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Ausnahme von Bayern. Auf knapp 90 Seiten werden dabei die §§ 13a, 13b und 13c ErbStG sowie die §§ 28 und 28a ErbStG näher erläutert. Weitere Informationen finden Sie unter www.erbschaftsteuerrecht.de. Im EStB 2017, 288 (Heft 07) gibt Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther einen Überblick über die "Aktuelle FG-Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht". Mit besten Grüßen zum Wochenende Thorsten Kunde P.S.: Praxisorientierte Gestaltungslösungen nach der Reform der Unternehmenserbschaftsteuer bieten Ihnen die Kölner Tage Unternehmensnachfolge am 7. und 8.9.2017. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
Verlagsangebot
News Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist Gegenstand des koordinierten Ländererlasses vom 22. Juni 2017. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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News Am 24.7.2017 ist im BGBl. I 2017, 2541 das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften veröffentlicht worden. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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FG Köln 17.5.2017, 2 K 773/16 u.a. Der 2. Senat hat auch hinsichtlich der nachgebesserten Fassung des § 50d Abs. 3 EStG (2012) europarechtliche Bedenken. Zweifelhaft ist insbesondere, ob diese Gesetzesänderung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend Rechnung trägt. |
FG Rheinland-Pfalz 28.6.2017, 5 K 2388/15 Der Anspruch auf Kindergeld endet nicht schon dann, wenn das Kind (vor Erreichen des 25. Lebensjahres) einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht hat, sondern erst dann, wenn das von Beginn an angestrebte Berufsziel einer mehraktigen Ausbildung erreicht ist. Heute gibt es zahlreiche Ausbildungswege ("mehraktige Ausbildungsmaßnahmen"), die stets die Frage aufwerfen, ob mit dem Erreichen des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses das Ausbildungsziel bereits erreicht ist. [FG Rheinland-Pfalz PM vom 26.7.2017] |
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FG Hamburg 15.3.2017, 4 K 18/17 Eine in polnischer Sprache verfasste Klageschrift kann als rechtswirksam und damit auch fristwahrend angesehen werden. Damit weicht der Senat von der ganz herrschenden Meinung in Judikatur und Literatur ab, die nicht in deutscher, sondern in einer fremden Sprache abgefasste Klageschriften für nicht rechtserheblich und damit auch nicht fristwahrend hält. |
BFH aktuell Kurzbesprechungen Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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Blog Das FG Mecklenburg-Vorpommern (v. 26.4.2017 - 3 K 233/14) hat entschieden, dass Schulden, die der Erbe vor dem Erbanfall aufgenommen hatte, um die Anschaffungskosten des Erblassers für Gegenstände (hier: Grundstücke) zu finanzieren, die dem Erben dann mit dem Nachlass zugefallen sind, nicht bereicherungsmindernd berücksichtigt werden können. | | | | | | Die digitale Transformation von Unternehmen und Gesellschaft ist in vollem Gange - Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck spielen eine wichtige Rolle für den Wandel zur Industrie 4.0. Die Einsatzbereiche des 3D-Druckverfahrens sind enorm: Neben Produkten aus Kunststoffen oder Metallen können heute bereits Lebensmittel oder menschliche Organe wie Haut hergestellt werden. | | | |
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