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| | im Bereich der Umsatzsteuer hat der EuGH zwei Vorlagen des BFH zur Entscheidung erhalten, die von erheblicher praktischer Bedeutung sind. Im ersten Verfahren (Beschluss v. 21.6.2017, V R 51/16) hat der BFH Zweifel an der bislang uneingeschränkt angenommenen Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den zur Sollbesteuerung verpflichteten Unternehmer. Das zweite Verfahren (Beschluss v. 3.8.2017, V R 60/16) betrifft den Ausschluss des ermäßigten Steuersatzes bei der Überlassung von Ferienwohnungen im Rahmen der sog. Margenbesteuerung. Das am 20.9.2017 veröffentlichte Urteil des BFH vom 4.5.2017 (IV R 2/14) betrifft die Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft. Die betroffene Regelung des § 15 EStG finden Sie nun auf über 600 Seiten in der aktuellen 280. Ergänzungslieferung im renommierten Großkommentar zum Ertragsteuerrecht Herrmann/Heuer/Raupach. In AO-StB 2017, 278 (Heft 09) erläutert VorsRiLG Helmut Tormöhlen die "Aktuelle Rechtsprechung zur Außenprüfung". Ein sonniges Wochenende und eine gute Wahl wünscht Thorsten Kunde P.S.: Am 4. und 5.10.2017 findet in Köln der 69. Fachkongress der Steuerberater statt. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
Verlagsangebot
Verlagsangebot BMF-Schreiben Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder für eine Übergangsphase zugelassen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbegünstigung nach § 10 InvStG 2018 auch dann gewährt wird, wenn ein Investmentfonds erst bis zum 30.6.2018 seine Anlagebedingungen entsprechend anpasst. |
BMF-Schreiben Mit BMF - Schreiben v. 18.9.2017 hat die Finanzverwaltung zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ohne die Voraussetzung des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis gewährt werden, und von vererblichen Versorgungsanwartschaften Stellung genommen. |
Verwaltungsanweisung Bei Überlassung einer BahnCard durch den Arbeitgeber kann sich nach einer auf Bundesebene abgestimmten Verfügung der OFD Frankfurt am Main je nach Art der BahnCard-Nutzung lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn ergeben. |
FG Münster 14.7.2017, 6 K 3009/15 E Die Entfernungspauschale für Fahrten eines Flugbegleiters zum Beschäftigungsort ist auch dann nur einmal zu gewähren, wenn die Rückfahrt nicht am selben Tag vorgenommen wird wie die Hinfahrt. Allerdings ist die Frage, ob die Entfernungspauschale auch für die Tage anzusetzen ist, an denen der Steuerpflichtige nur eine Strecke zwischen erster Tätigkeitsstätte und Wohnung zurücklegt, zur Rechtslage nach Einführung einer Entfernungspauschale noch nicht höchstrichterlich entschieden. [Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW] |
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FG Köln 1.6.2017, 15 K 243/14 Unterstützt eine Sozialarbeiterin psychisch erkrankte Erwachsene sowie andere hilfebedürftige volljährige Personen bei ihrer allgemeinen Lebensführung und hilft ihnen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, ist ihre Tätigkeit regelmäßig als gewerblich einzustufen, da es an einer freiberuflichen Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG fehlt. Die Tätigkeit unterliegt daher der Gewerbesteuer. |
FG Münster 17.8.2017, 10 K 2472/16 Die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % in den Jahren 2012 bis 2015 ist noch verfassungsgemäß. Mit der Festlegung eines festen Zinssatzes von 0,5 % pro Monat bzw. 6 % pro Jahr für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen hat der Gesetzgeber den Rahmen für eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung nicht überschritten. [FG Münster PM Nr. 11 vom 15.9.2017] |
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BFH aktuell Kurzbesprechungen Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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| | | Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB 9/2016 werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Thema Außenprüfung vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden, insb. zu den Bereichen Zulässigkeit einer Außenprüfung, Prüfungsanordnung, Verwertungsverbot, Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten und Kompensation von Gewinnerhöhungen nach einer Prüfung. | | | |
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