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| | in seiner am 23.8.2017 veröffentlichten Entscheidung hat der BFH (v. 11.4.2017 - IX R 24/15) zur tatsächlichen Verständigung Stellung genommen. Dieser kommt keine Bindungswirkung zu, wenn ein Umstand, den beide Parteien der Vereinbarung als Geschäftsgrundlage zugrunde gelegt haben, von vornherein gefehlt hat. Eine erste Kurzbesprechung dieser und der weiteren aktuellen Entscheidungen lesen Sie in unserer Rubrik BFH Aktuell. In UR 2017, 615 (Heft 16) setzt sich Müller mit der Beurteilung von "Warenlieferungen über Auslieferungslager in der Automobilbranche" durch die deutsche Finanzverwaltung auseinander. Die jüngste Rechtsprechung des BFH lässt vermuten, dass die Finanzverwaltung die bisherige Beurteilung in ein neues Licht rücken wird. Durch die Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO bietet dieser Beitrag zusätzlichen Nutzen. Diese ist online bis zum 30.6.2018 unter www.otto-schmidt.de/15FAO abrufbar. Mit besten Grüßen zum letzten Ferienwochenende in NRW Thorsten Kunde PS: "Aktuelles Unternehmensteuerrecht in der GmbH-Beratung" bietet der 11. Sommer-Kongress der Centrale für GmbH am 1.9.2017 in Köln. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
Verlagsangebot
Verlagsangebot News Bei der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Arbeitnehmererfindungen ist zwischen Diensterfindung und freier Erfindung des Arbeitnehmers zu unterscheiden. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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News Der Bundesrat hat am 7.7.2017 dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt. Im Fokus dieses Gesetzes standen zwar in erster Linie die Betriebsrenten. Das Gesetz enthält jedoch, worauf das BMF jetzt aufmerksam macht, eine Reihe von Maßnahmen, die auch die Riester-Rente für Sparer noch interessanter machen. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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Niedersächsisches FG 15.6.2017, 10 K 139/16 Typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen eines Ortes zur Aufnahme der beruflichen Tätigkeit ist nicht gleichzusetzen mit "regelmäßig oder üblicherweise". Der Fernfahrer, der lediglich zwei bis drei Tagen in der Woche seine Fahrtätigkeit am Firmensitz seines Arbeitgebers beginnt und die übrige Zeit mehrtägige Fahrten unternimmt, sucht nicht typischerweise arbeitstäglich den Firmensitz seines Arbeitgebers zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit auf. [Niedersächsisches FG online] |
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FG Münster 1.12.2016, 5 K 1145/16 U Das Liefern von Pflanzen und das Einpflanzen bildet regelmäßig keine untrennbare wirtschaftliche Einheit, vielmehr können diese Leistungen getrennt voneinander durchgeführt werden. Nur wenn der Unternehmer neben der Pflanzenlieferung weitere Dienstleistungen erbringt (etwa Planungs- oder Grabpflegeleistungen), die das Lieferungselement qualitativ überwiegen und der Gesamtleistung das Gepräge geben, handelt es sich um eine einheitliche sonstige Leistung, die dem Regelsteuersatz unterliegt. [Rechtsprechungsdatenbank NRW] |
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BFH aktuell Kurzbesprechungen Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander. [Verlag Dr. Otto Schmidt] |
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| | | Für die Automobilbranche ist es besonders charakteristisch, dass Lieferungen im Rahmen von Just-in-time oder Just-in-sequence Lieferkonzepten abgewickelt und somit eine produkt- und einsatzsynchrone Beschaffung für den Produzenten sichergestellt wird. Bisher ging die deutsche Finanzverwaltung bei derartigen Strukturen davon aus, dass die Entnahme der Waren aus einem Auslieferungslager der deutschen Umsatzsteuer unterliegt und damit für den (ausländischen) Lieferanten eine Registrierungsverpflichtung für Umsatzsteuerzwecke in Deutschland verbunden ist. Die jüngste Rechtsprechung des BFH lässt jedoch vermuten, dass die Finanzverwaltung die bisherige Beurteilung in ein neues Licht rücken wird. | | | |
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