Aufsatz zu drohenden Belastungen bei geerbten Pflichtteilsansprüchen
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In Kooperation mit unseren steuerrechtlichen Berater-Zeitschriften 16.02.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
zur Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer hat der BFH sein Urteil vom 27.9.2017 (II R 15/15) am 14.2.2018 veröffentlicht. Danach ist die noch nicht beschlossene Liquidation der Kapitalgesellschaft bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen. Die Kommentierung zum Bewertungsrecht von Gürsching/Stenger erhalten Sie auch im Beratermodul Kapp/Ebeling zum Erbschaftsteuerrecht.

Wie "Drohende Belastungen bei geerbten Pflichtteilsansprüchen" zu bewältigen sind, hat Paus in ErbStB 2018, 47 (Heft 02) mit Blick auf die Beratungspraxis zusammengestellt.

Mit besten Grüßen zum ersten Fastenwochenende

Thorsten Kunde

 

 
P.S.: Welche Änderungen durch "Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz" gelten, erfahren Sie am 22.2.2018 in unserem Online-Seminar. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier!
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MELDUNGEN
Umsatzsteuererlass für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr
Änderung des AO-Anwendungserlasses
Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand
Keine Prozesszinsen bei Zuordnung eines Steuererstattungsanspruchs an einen anderen Steuerpflichtigen
Zum Gestaltungsmodell bei der Tonnagesteuer
Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung: Ernstliche Zweifel bei der Begrenzung der Nießbrauchslast nach § 14 Abs. 2 BewG
 

 
BFH AKTUELL
Die am 14.2.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:
 

 
BLOG
Besteuerung vorheriger Erwerbe gemäß dem ErbStG 2009 nach dem 30.6.2016 (Kirschstein)
 

 
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
Drohende Belastungen bei geerbten Pflichtteilsansprüchen (ErbStB 2018, 47)
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Umsatzsteuererlass für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr
Mit BMF-Schreiben v. 7.2.2018 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu grenzüberschreitenden Personenbeförderungen im Luftverkehr neu geregelt und enger gefasst.
 
[BMF online]
 
BMF-Schreiben
Änderung des AO-Anwendungserlasses
Mit BMF-Schreiben v. 24.1.2018 hat die Finanzverwaltung den AO-Anwendungserlass erneut in Teilbereichen aktualisiert und ergänzt.
 
[BMF online]
 
FG Münster 24.1.2018, 7 K 1007/17 E
Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand
Eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin kann für Zeiträume von Auslandssemestern und Auslandspraktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält.
 
[FG Münster PM vom 15.2.2018]
 
FG Köln 22.11.2017, 9 K 2661/15
Keine Prozesszinsen bei Zuordnung eines Steuererstattungsanspruchs an einen anderen Steuerpflichtigen
Die Revision wurde hinsichtlich der Frage zugelassen, ob die Änderung eines Abrechnungsbescheids, mit dem das Finanzamt entschieden hat, dass ein Steuererstattungsanspruch nicht dem Steuerpflichtigen, sondern einem anderen Steuerpflichtigen zusteht, der Herabsetzung einer festgesetzten Steuer bzw. der Gewährung einer Steuervergütung i.S.d. § 236 Abs. 1 S. 1 AO gleichsteht.
 
[FG Köln online]
 
FG Hamburg 19.12.2017, 2 K 277/16
Zum Gestaltungsmodell bei der Tonnagesteuer
Sog. Unterschiedsbeträge nach § 5a Abs. 4 S. 1 und 2 EStG gehen nicht steuerneutral beim Wechsel von Gesellschaftern einer Personengesellschaft auf die neuen Gesellschafter über. Die Unterschiedsbeträge sind vielmehr bei jeder Art des Ausscheidens eines Gesellschafters gem. § 5a Abs. 4 S. 3 Nr. 3 EStG gewinnerhöhend aufzulösen.
 
[FG Hamburg PM vom 13.2.2018]
 
Hessisches FG 20.11.2017, 1 V 10/17
Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung: Ernstliche Zweifel bei der Begrenzung der Nießbrauchslast nach § 14 Abs. 2 BewG
Der Senat erachtet die Rechtmäßigkeit der vom Finanzamt vorgenommenen Ermittlung der Bereicherung unter Anwendung des § 14 Abs. 2 BewG auf den Grundstückswert als ernstlich zweifelhaft. Er hält auch im vorliegenden summarischen Verfahren an der bisherigen Verhältnisrechnung fest.
 
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]
BFH AKTUELL
 
Kurzbesprechung
Die am 14.2.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH:

Am Mittwoch hat der BFH wieder wichtige Entscheidungen für verschiedene Rechtsgebiete des Steuerrechts veröffentlicht. Wir haben die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen kurz für Sie zusammengefasst. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

 
[Verlag Dr. Otto Schmidt]

BLOG
 
 
Besteuerung vorheriger Erwerbe gemäß dem ErbStG 2009 nach dem 30.6.2016 (Kirschstein)
Das Finanzgericht Hamburg hat mit Entscheidung vom 28.4.2017 - 3 K 293/16 - entschieden, dass Erwerbe vor dem 30.6.2016 nach diesem Datum gemäß dem ErbStG 2009 besteuert werden. Für diese Erwerbe komme es weder auf eine isolierende Auslegung der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts noch auf eine Rückwirkung des ErbStG 2016 an.
 
 
AUS DEN ZEITSCHRIFTEN
 
 
Drohende Belastungen bei geerbten Pflichtteilsansprüchen (ErbStB 2018, 47)

Beiträge für die Beratungspraxis
von Dipl.-Finw. Bernhard Paus

Mit Urteil vom 7.12.2016 (BFH v. 7.12.2016 - II R 21/14, ErbStB 2017, 126 m. Komm. Uhl-Ludäscher) hat der BFH entschieden. dass ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch zum Nachlass gehört und beim Erben des Pflichtteilsberechtigten der Besteuerung aufgrund Erbanfalls unterliegt. Auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Erben käme es insofern nicht an. Der Beitrag hinterfragt kritisch die Argumentation des BFH und präferiert eine andere Auslegungsvariante.

 
 

 
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Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
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Prof. Dr. Felix Hey
[email protected]
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
Thorsten Kunde
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-166
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