Darstellungsprobleme? Schauem Sie den Newsletter in Ihrem Browser an.


Newsletter | Pressemitteilung

Alt? na und! Nr. 122/2021

Mülheimer Seniorenzeitung seit 1989

Inhaltsverzeichnis der Print-/PDF-Ausgabe

• Mein Schatz (GST-B)

• Masken – Maskieren – Demaskieren (GP)

• Ein Wahlhelfer berichtet (ERA)

• Aus der Sitzung des Seniorenbeirats (TI/GST-B)

• Hätten Sie es gewusst? (TI)

• Alte mit Falten (SW)

• Richtig gendern (GST-B)

• Neuer Ratgeber „Betreuung“

• Arbeiten im Rentenalter (TI)

• Friedhelm Krämer und seine Roboter in Ägypten (GH)

• Fliedners Betreutes Wohnen - Mülheim (SW)

• Mülheimer Sportbund (CMJ)

• Musik und was sie bewirkt (FAM)

• Ateliergespräch: Die Künstlergruppe AnDer (CMJ)

• Christian Morgenstern (MAS)

• Pseudonyme (GH)

• Kultur – ein MUSS! (FAM)

• Stadtteilbibliotheken bleiben erhalten! (Redaktion)

• Generation Z (IK)

• Was ist eigentlich … ein Podcast? (ERA)

• Gejo / Bilderrätsel (FAM) / Silbenrätsel (MAS)

• Der Ilex (ev)

Achtung! Aufgrund der aktuellen Situation erfolgt die Belieferung an die Verteilerstellen mit der gedruckten Seniorenzeitung auch diesmal (Heft 122, ab 1. Sept. 2021) wieder eingeschränkt.
Eine Zusammenfassung aller regulären Verteilerstellen in Mülheim finden Sie HIER!

Die neue PDF-Ausgabe zum Download gibt´s ab sofort auf der Startseite von alt-na-und.de und im Archiv.

Stadtteilbibliotheken bleiben erhalten!

In seiner Ratssitzung am 19. Februar 2021 hatte der Stadtrat beschlossen, die vier Mülheimer Stadtteilbibliotheken aus
Kostengründen zu schließen. Viele Bürgerinnen und Bürger waren empört; breiter, öffentlicherWiderstand gegen diesen
Beschluss wurde laut. Die Stadtschulpflegschaft Grundschulen kündigte an, ein Bürgerbegehren für den Erhalt der
Bibliotheken auf den Weg zu bringen. Daraufhin war die Verwaltung bereit, mit der Schulpflegschaft und Vertretern
aus der Bürgerschaft nach einem Kompromiss zu suchen. Dieser wurde gefunden und in der Ratssitzung am 1. Juli 2021
beschlossen: Alle vier Bibliotheken bleiben erhalten. Ein leicht geändertes Nutzungskonzept und mäßige Personaleinsparung
sollen zumindest eine gewisse Kostenreduktion bringen.
"Aus der Krise wurde eine Chance", sagte ein Mitglied der Verwaltungsspitze. Diese Chance hätte die Politik auch
früher sehen und ergreifen können, dann hätte es gar keine Krise gegeben …

Redaktion Alt? na und!

 

Hätten Sie es gewusst?

Ich packe meinen Koffer und freue mich darauf, am nächsten Morgen in den Urlaub zu fahren. Vor der Abreise parke ich mein Auto, das ich für diese Reise nicht benötige, vor dem Haus auf einem ausgewiesenen und markierten Parkstreifen.

Gut erholt und in bester Laune komme ich nach vierzehn Tagen zurück und stehe recht verwirrt an der Stelle, an der eigentlich mein Auto stehen sollte. Die Parkfläche ist leer, rechts davon steht ein Bagger, vor dem Haus ist ein Graben ausgehoben. Mein Gehirn war noch im Erholungsmodus und ich fragte mich zuerst, ob ich mein Auto doch woanders abgestellt hatte. Plötzlich erwachte mein Denkvermögen schlagartig und ich rief ziemlich laut "Wer hat mein Auto abgeschleppt?" "Wir haben das Auto abschleppen lassen", kam eine Stimme aus dem Bagger.
Mein Blutdruck stieg auf 180, mein Gesicht bekam die Farbe dunkelrot und ich ließ meine Empörung in vollem Umfang an dem Arbeiter aus. Um mich zu beruhigen, kam der Vorarbeiter und erklärte mir, dass sie, nachdem ich weggefahren war, ein Halteverbotsschild aufgestellt hatten. Zu Beginn der Bauarbeiten ließen sie mein Auto durch das Ordnungsamt abschleppen, da es ja im absoluten Halteverbot stand. Die Tatsache, dass es beim Parken des Autos kein Verbotsschild und auch keine Baustelle gab, spiele keine Rolle.

Gegen Bezahlung von 135,00 Euro konnte ich mein Auto beim Abschleppdienst wieder auslösen. Nachdem ich auch noch das Verwarnungsgeld von 15,00 Euro bezahlt hatte, dachte ich, die Sache wäre erledigt. Doch dann bekam ich Post vom Ordnungsamt! Als Halter eines Fahrzeuges sei ich verpflichtet, ein geparktes Auto jederzeit zu versetzen, wenn es die Sicherheit und Ordnung stört. Das nachträgliche Errichten von Verbotsschildern und die Abwesenheit des Halters ändere nichts an der Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug jederzeit fortbewegt werden kann, zum Beispiel durch Hinterlegung des Schlüssels in der Nachbarschaft. Begründet wurde das mit dem Ordnungsbehördengesetz NRW (§§1,14,18) in Verbindung mit dem Straßenverkehrsgesetz (§§ 12, 14, 24), dem Polizeigesetz NRW (§§ 43, 46) sowie dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (§§ 77, 20). Für diese Belehrung, das Erstellen des Schreibens und die Durchführung der Maßnahme wurde eine Gebühr von 100 Euro erhoben.

Auf meine telefonische Nachfrage erhielt ich die Antwort: „Das müssen Sie als Bürger doch wissen!"
Hätten Sie es gewusst?
TI (Alt? na und! Nr. 122 / alt-na-und.de)

Information an die Presse

Das Verwenden eines Artikels und/oder Fotos ist ohne die Gemehmigung der Redaktion der Mülheimer Seniorenzeitung "Alt? na und!" nicht gestattet.


Anfragen richten Sie bitte schriftlich an

Stadt Mülheim an der Ruhr
Redaktion Alt? na und! / Netzwerk der Generationen

Ruhrstr. 1
45468 Mülheim an der Ruhr

oder per E-Mail an [email protected]
https://www.alt-na-und.de/kontakt/

Vielen Dank!

Austragen - Abonnement bearbeiten

Impressum/Datenschutzhinweise:

Redaktion "Alt? na und!"
Stadt Mülheim an der Ruhr
Netzwerk der Generationen
Ruhrstr. 1
45468 Mülheim an der Ruhr

www.alt-na-und.de/impressum
www.alt-na-und.de/datenschutz
E-Mail: [email protected]

Erscheinungsweise des Newsletters:
4 x jährlich zu jeder neuen Ausgabe von "Alt? na und!"