Aufklärung statt Angstmache, Gespräche statt Computer + Ende des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Aussicht + Radikalisierte Abtreibungsgegner_innen - eine unterschätzte Gefahr

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3/2017

Selbstbestimmt und gut informiert

Liebe Lesende,

Wir haben für Sie mit Expert_innen gesprochen, um zu klären, was von digitalen Patientenverfügungen aus dem Computer zu halten ist und wie bei Modellen vorsorglicher Willenserklärungen deren jeweilige Praxistauglichkeit beurteilt wird.

In zwei weiteren Beiträgen erfahren Sie, wie schnell es in Deutschland öffenbar möglich ist, ein über 20 Jahre altes Gesetz im Umfeld des Schwangerschaftsabbruchs abzuschaffen. Dazu bedurfte es im Fall des Strafrechtsparagraphen 219a eines einzigen Falles, der zur Verurteilung der Frauenärztin Dr. Hänel führte.

Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Ihre Zentralstelle Patientenverfügung

 

Aufklärung statt Angstmache, Gespräche statt Computer

Warum gelten so viele Patientenverfügungen als unwirksam? Im Unterschied zu kommerziellen Anbietern hat die Zentralstelle Patientenverfügung im Humanistischen Verband einen allgemeinen Aufklärungsanspruch. Weiterlesen...

 
 

Ende des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Aussicht

Ähnlich wie bei der Suizidhilfe wird der straffrei mögliche ärztliche Schwangerschaftsabbruch durch das Verbot, Werbung dafür zu machen, in den Bereich der Illegalität gerückt. Dies bekam die Ärztin Dr. Kristina Hänel zu spüren. Sie hat sich gewehrt. Die Politik scheint durch ihren Fall aufgewacht zu sein, der Paragraf 219a scheint bald zu kippen. Weiterlesen...

Radikalisierte Abtreibungsgegner_innen - eine unterschätzte Gefahr

Eine der ersten, die das Urteil am 24. November gegen die Frauenärztin Dr. Hähnel kritisierten, war Ines Scheibe vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD). Dort hatte man schon frühzeitig die Gefahr durch religiös radikalisierte Fundamentalisten erkannt. Weiterlesen...

 

Jährlich beraten wir mehr als 2.000 Menschen kostenfrei in unserer Zentralstelle Patientenverfügung. Um diese individuellen und vertraulichen Gespräche anbieten zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass der Gedanke der Patientenautonomie in unserem Land weiter gestärkt wird.

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Zentralstelle Patientenverfügung Wallstraße 65
10179 Berlin
Tel: 030 613904–11
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10–17 Uhr

E-Mail: [email protected]
Web: 
patientenverfuegung.de

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Stichwort: Patientenverfügung

 

 

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Herausgeber

Humanistischer Verband Deutschlands – Landesverband Berlin-Brandenburg e. V., vertreten durch den Vorstand Katrin Raczynski, Wallstraße 61-65, 10179 Berlin

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Steuernummer: 27/667/50591 / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 159967409

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