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| | willkommen zum aktuellen Newsletter Mietrecht. Er enthält alle 14 Tage die neuesten Meldungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Neu: besuchen Sie unseren neuen MietRB-Blog. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen Ihre MietRB-Redaktion Elke Schlüter Rechtsanwältin PS.: Exklusiv für MietRB-Abonnenten bieten wir auch in diesem Jahr wieder Online-Seminare zum Vorzugspreis von 20 € statt 95 € (zzgl. MwSt.) an. Am 12.4.2016 erläutert Prof. Arnold Lehmann-Richter die praktischen Probleme bei der Bestimmung des "vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache". Sollte diese E-Mail nicht richtig angezeigt werden, so klicken Sie bitte hier. |
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Anzeige BGH 10.2.2016, VIII ZR 33/15: Garten- oder Parkflächen, die durch bauplanerische Bestimmungen oder durch den Vermieter selbst für die Nutzung der Öffentlichkeit gewidmet sind, fehlt der erforderliche Bezug zur Mietsache, der über das in § 556 Abs. 1 S. 2 BGB enthaltene Merkmal des bestimmungsgemäßen Gebrauchs für die Umlegung von Betriebskosten vorausgesetzt ist. Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Grundstücks setzt eine regelmäßige Pflege der Außenanlagen voraus und umfasst auch den Aufwand, der auf die Beseitigung von Verunreinigungen entfällt, die durch Mieter oder Dritte verursacht wurden. |
BGH 3.2.2016, VIII ZR 69/15: Der Sachverständige muss eine Aussage über die tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete treffen und die zu beurteilende Wohnung in das örtliche Preisgefüge einordnen. Etwaige kleinere Mängel des Gutachtens führen nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens aus formellen Gründen. |
BGH 10.2.2016, VIII ZR 137/15: In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder ausdrückliche Bezugnahme auf § 556 Abs. 1 S. 2 BGB und die Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 ist damit die Umlage der in § 556 Abs. 1 S. 2 BGB definierten und in der Betriebskostenverordnung erläuterten Betriebskosten vereinbart. |
BGH 21.1.2016, V ZR 108/15: Streitigkeiten über die in § 128 HGB angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände sind als Wohnungseigentumssache i.S.v. § 43 Nr. 2 WEG anzusehen. § 43 WEG ist weit auszulegen und erfasst daher auch einen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer, einen Gläubiger, der einen Zustimmungsanspruch nach § 12 WEG geltend macht oder einen gewillkürten Prozessstandschafter. |
OLG Hamm 22.1.2016, 11 U 67/15: Die Mutter eines Studenten darf sich gegen den Willen anderer Mitglieder einer Studenten-Wohngemeinschaft (WG) nicht dauerhaft in den Räumen der WG aufhalten. Polizeibeamte dürfen das Hausrecht der Mitbewohner zwangsweise durchsetzen, wenn die Mutter auch nach vorheriger, polizeilicher Aufforderung die Räume der WG nicht freiwillig verlässt. [OLG Hamm, PM vom 25.2.2016] | |
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| | | Neues vom MietRB: Neues vom MietRB Am 5. März 2016 ist die neue Ausgabe des MietRB (Heft 3/2016) erschienen. Neben neuesten, für Sie aufbereiteten Entscheidungen finden Sie dort folgende Aufsätze: RA Robert Harsch, Der Schadensersatzanspruch des Mieters nach unwirksamer Vertragskündigung RA Wilfried J. Köhler, § 15 FAO Selbststudium: Fallstricke im Beschlussanfechtungsverfahren – Teil II Weitere Informationen zu den Aufsätzen und Entscheidungen finden Sie unter www.mietrb.de in der Rubrik: Zeitschrift/Aktuelles Heft. Ein kostenloses Probeabonnement können Sie ebenfalls unter www.mietrb.de bestellen. | | | |
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| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey [email protected] Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: RAin Elke Schlüter Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Tel.: 0221-93738-501 [email protected] |
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