|
| | willkommen zum aktuellen Newsletter Mietrecht. Er enthält alle 14 Tage die neuesten Nachrichten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen Ihre MietRB-Redaktion Iris Theves-Telyakar Rechtsanwältin Sollte diese E-Mail nicht richtig angezeigt werden, so klicken Sie bitte hier. |
Anzeige
Anzeige BGH 20.7.2016, VIII ZR 263/14: Ist durch Auflauf eines Rückstands in der in § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a oder Nr. 3b BGB genannten Höhe ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses entstanden, wird dieses nach § 543 Abs. 2 S. 2 BGB nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstandes vor Zugang der Kündigung ausgeschlossen. Nach § 543 Abs. 2 S. 3 BGB wird die Kündigung des Vermieters nur unwirksam, wenn durch unverzügliche Aufrechnung die gesamten Rückstände getilgt werden. |
BGH 8.7.2016, V ZR 35/15: Begründet die frühere Nutzung des verkauften Grundstücks die Gefahr von erheblichen Schadstoffbelastungen, weist es unabhängig von dem mit dem Kauf verfolgten Zweck in aller Regel nicht die übliche Beschaffenheit i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf. |
OLG Bremen 26.4.2016, 3 W 28/15: Eine gemeinschaftliche Heizungsanlage in einem im Sondereigentum stehenden Raum steht der Teilung nicht entgegen. Ein Raum, der eine Gemeinschaftseinrichtung beherbergt, muss seinerseits nicht zwingend Gemeinschaftseigentum sein, denn anderenfalls ergäbe § 5 Abs. 2 letzter Hs. WEG keinen Sinn. [Landesrechtsprechungsdatenbank Bremen] | |
|
LG Düsseldorf 28.9.2016, 23 S 18/15: Durch Rauchen in einer Mietwohnung allein wird die Grenze zum vertragswidrigen Gebrauch noch nicht überschritten; ein Mieter (hier: Friedhelm A.) darf in seiner Wohnung rauchen. Nicht mehr vertragsgemäß ist es, wenn der Raucher das Gebot der Rücksichtnahme nicht genügend beachtet, weil er etwa nicht ausreichend lüftet oder die Asche nicht entsorgt. [OLG Hamm PM vom 28.9.2016] | |
|
SG Dortmund 19.9.2016, S 19 AS 1803/15: Ein Jobcenter muss die Kosten für die Erneuerung einer defekten Gasheizung ungeachtet der Frage der Angemessenheit der Wohnkosten tragen, wenn es zuvor der langzeitarbeitslosen Hauseigentümerin keine Kostensenkungsaufforderung zugestellt hat. Das Erfordernis der Kostensenkungsaufforderung gilt für Mietwohnungen wie für selbstbewohntes Wohneigentum. [SG Dortmund PM vom 26.9.2016] | |
|
| | | Neues vom MietRB: Neues vom MietRB Am 5. Oktober 2016 erscheint die aktuelle Ausgabe des MietRB (Heft 10/2016). Lesen Sie neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.: RAin/FAMuWR Nele Rave, Vom Nebenpflichtverstoß zum Kündigungsgrund - Handlungsmöglichkeiten für Vermieter anhand von Praxisbeispielen RiKG Dr. Oliver Elzer, § 15 FAO Selbststudium Rechtskräftig für ungültig erklärte Beschlüsse - Folgenbeseitigung Notar Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, § 15 FAO Selbststudium Einsicht in das Wohnungsgrundbuch Weitere Informationen zu den Aufsätzen und Entscheidungen finden Sie unter www.mietrb.de in der Rubrik: Zeitschrift/Aktuelles Heft. Ein kostenloses Probeabonnement können Sie ebenfalls unter www.mietrb.de bestellen. | | | |
Anzeige
| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey [email protected] Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: RAin Iris Theves-Telyakar Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Tel.: 0221-93738-501 [email protected] |
Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.
| | |
| |