| | Neues vom MietRB: Neues vom MietRB Am 5. Dezember 2016 erscheint die aktuelle Ausgabe des MietRB (Heft 12/2016). Lesen Sie neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.: RA Axel Frohne, § 15 FAO Selbststudium: Die Neuregelung des § 16 Abs. 4 WEG – Schwierigkeiten bei der Handhabung gut gemeinter Gesetzesänderungen § 16 Abs. 4 WEG wurde mit der WEG-Reform am 1.7.2007 neu in das Gesetz eingefügt und ermöglicht eine Abweichung der Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 WEG, wenn eine bestimmte Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme oder auch eine bauliche Veränderung beschlossen wird, die nur einem Teil der Wohnungseigentümer zugutekommt. Bei den Anwendern bestehen allerdings Schwierigkeiten in der Handhabung; entsprechend werden die angeblichen Verbesserungsmöglichkeiten in der Praxis nicht angenommen. Der Beitrag zeigt die Voraussetzungen der Neuregelung im Detail auf und gibt Hinweise für die Praxis. RiKG Dr. Oliver Elzer, Die Beschlussersetzungsklage (§ 21 Abs. 8 WEG) - Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen Sind über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus Regelungen zum Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander erforderlich und können sich die Wohnungseigentümer darüber nicht einigen, kann ein Wohnungseigentümer gestützt auf § 21 Abs. 4 WEG klagen. Häufig besteht allerdings ein Ermessen der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Beschlussregelung und es kommen eine ganze Reihe von möglichen Entscheidungen in Betracht, die jede für sich ermessensfehlerfrei wären. Zur Wahrung des Rechtsschutzinteresses des Klägers eröffnet § 21 Abs. 8 WEG in diesem Fall die Möglichkeit, auf eine Regelung nach billigem Ermessen des Gerichts zu klagen. Der Beitrag gibt einen Überblick zu Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen der Beschlussersetzungsklage unter Heranziehung der aktuellen Rechtsprechung, vor allem des BGH. Weitere Informationen zu den Aufsätzen und Entscheidungen finden Sie unter www.mietrb.de in der Rubrik: Zeitschrift/Aktuelles Heft. Ein kostenloses Probeabonnement können Sie ebenfalls unter www.mietrb.de bestellen. | | |