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| | willkommen zum aktuellen Newsletter Mietrecht. Er enthält alle 14 Tage die neuesten Nachrichten aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen Ihre MietRB-Redaktion Iris Theves-Telyakar Rechtsanwältin Sollte diese E-Mail nicht richtig angezeigt werden, so klicken Sie bitte hier. |
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Anzeige Der „Jennißen“ gehört zu den WEG-Kommentaren, die Bundesgerichtshof und Obergerichte am häufigsten zitieren. Das kommt nicht von ungefähr. Das Werk stellt das Wohnungseigentumsrecht umfassend dar, erspart seiner Leserschaft jedoch Altlasten aus vergangenen Zeiten. Zugleich bereiten die Autoren die Fülle der Gerichtsentscheidungen so pointiert und systematisch auf, dass der erst 2007 begründete Kommentar schon jetzt als meinungsbildender Standard gilt. Mit der 5. Auflage hat der „Jennißen“ erneut an Tiefe und Umfang gewonnen. So setzt u.a. die neu gefasste und erweiterte Bearbeitung des § 10 WEG Maßstäbe in der Kommentierung. Hier vorbestellen BGH 8.7.2016, V ZR 261/15: Die Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümer und ihrem Prozessbevollmächtigten entspricht in der Regel nicht ordnungsmäßiger Durchführung der Versammlung. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände, etwa wenn ein Beratungsbedarf erst aufgrund der in der Versammlung geführten Diskussion zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt entsteht, kann eine Unterbrechung zum Zwecke eines Mandantengespräches in Betracht kommen. |
BGH 7.7.2016, V ZB 15/14: Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gem. § 49 Abs. 2 WEG dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden; wird erstmals im Berufungsrechtszug eine solche Kostenentscheidung getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese zugelassen worden ist. Auch nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung kann die Kostenentscheidung grundsätzlich auf § 49 Abs. 2 WEG gestützt werden. |
BGH 16.9.2016, V ZR 29/16: Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich - mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum - um eine Versicherung auf fremde Rechnung. Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist diese verpflichtet, die Versicherungsleistung an diejenige Person auszuzahlen, der sie nach den versicherungsvertraglichen Regeln zusteht. |
BGH 21.9.2016, VIII ZR 277/15: In Fällen, in denen vor der Beschlagnahme eines Mietgrundstücks angeblich mit einem Verwandten des damaligen Eigentümers ein Mietvertrag abgeschlossen und die Erbringung einer Einmalzahlung auf die Miete behauptet wurde, legt den Verdacht kollusiven Verhaltens zum Nachteil der Gläubiger zumindest nahe. In solchen Fällen drängt sich vielmehr die Frage auf, ob ein - meist nur in Kopie vorgelegter - (angeblicher) Mietvertrag mit einem früheren Eigentümer tatsächlich zu dem darin angegebenen Zeitpunkt und mithin vor der Beschlagnahme des Grundstücks abgeschlossen wurde. |
LG Berlin 31.8.2016, 65 S 197/16: Der Berliner Mietspiegel 2015 kann als einfache Schätzungsgrundlage herangezogen werden, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Trotz Einwendungen auf der Vermieterseite gegen den Mietspiegel ist ein gerichtliches Gutachten nicht erforderlich. [LG Berlin PM vom 27.10.2016] | |
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AG München 15.1.2016, 481 C 17409/15: Eine ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung ist auch bei solchen Maßnahmen gegeben, mit denen den Erfordernissen öffentlich-rechtlicher Vorschriften entsprochen werden soll. Der Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft auf Herstellung eines durch eine Auflage vorgeschriebenen Spielplatzes stellt eine ständig neu entstehende Dauerverpflichtung dar und kann nicht verjähren. [AG München PM vom 21.10.2016] | |
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| | | Neues vom MietRB: Neues vom MietRB Am 5. November 2016 erscheint die aktuelle Ausgabe des MietRB (Heft 11/2016). Lesen Sie neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.: RAin, FAMuWR Dr. Catharina Kunze und RA, FAMuWR Alexander Kroll Wohnraummiete und Widerrufsrecht - der Mieter als Verbraucher Nahezu unbemerkt hat das europäische Verbraucherschutzrecht am 13.6.2014 die nationale Bühne der Wohnraummiete erobert. Im Wege "überschießender" Richtlinienumsetzung sah sich der deutsche Gesetzgeber dazu befleißigt, den Anwendungsbereich der Verbraucherrechterichtlinie in eigener Normsetzungskompetenz grundsätzlich auch auf die Wohnraummiete zu erstrecken (vgl. § 312 Abs. 4 BGB). Dies führt zu einer Vielzahl offener Rechtsfragen, die allmählich von der Fachwelt erkannt und aufgegriffen werden. Der Beitrag zieht eine Zwischenbilanz und erläutert die grundlegenden Rechtsbegriffe und Vorschriften sowie die Anwendungsfälle des Widerrufsrechts in der Wohnraummiete. RA und Mediator André Aust, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten im Miet- und Wohnungseigentumsrecht Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist zum 1.4.2016 in Kraft getreten. Damit soll es künftig jedem Verbraucher möglich sein, Ansprüche aus Verbraucherverträgen bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend zu machen, ohne das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens tragen zu müssen. Im Beitrag wird dargestellt, ob und wie eine Anwendung im miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Bereich in Betracht kommt und wie der Verfahrensablauf ausgestaltet ist. Weitere Informationen zu den Aufsätzen und Entscheidungen finden Sie unter www.mietrb.de in der Rubrik: Zeitschrift/Aktuelles Heft. Ein kostenloses Probeabonnement können Sie ebenfalls unter www.mietrb.de bestellen. | | | |
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