| | Neues vom MietRB: Neues vom MietRB Am 5. September 2017 ist die aktuelle Ausgabe des MietRB (Heft 9/2017) erschienen. Lesen Sie darin neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.: Institutsdirektor Hartmut Glenk Verbotene Eigenmacht des Vermieters: Risiken und Rechtsprechung Wohnung und Gewerberaum stehen als Lebensmittelpunkt, Ort der Berufsausübung, und wegen des Rechts auf Privatsphäre, unter dem besonderen Schutz der Verfassung: Art. 3 GG. Daraus folgt der Anspruch des Besitzschutzes gem. §§ 861, 862 BGB: Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme des Miet- oder Pachtobjekts, Störungen in der Besitzausübung und das Ausräumen durch den Vermieter ist als unerlaubte Selbsthilfe gem. § 858 BGB rechtswidrig und strafbar. Eine kurze Einführung in die Problematik erfolgte bereits im Beitrag von Glenk, MietRB 2017, 167. Der vorliegende Beitrag vertieft anhand von Beispielen die Problematik und gibt Hinweise wie derartige Maßnahmen rechtlich einzuordnen sind.. Professor Dr. Arnold Lehmann-Richter Klageanträge und Vollstreckung bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Der Beitrag betrifft das Prozessrecht der Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen; dafür werden sowohl Vermieter- als auch Mieterklagen betrachtet. Konkreter Untersuchungsgegenstand sind die Anforderungen an Klageanträge sowie die Art und Weise der Titelvollstreckung. Beide Bereiche sind insofern miteinander verknüpft, als die Zwangsvollstreckung nur zulässig ist, wenn der Titel hinreichend bestimmt ist. Notwendig ist, dass ein dem Antrag entsprechender Tenor die Zwangsvollstreckung ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt. Was bei der Rechtsdurchsetzung zu beachten ist, wird im Einzelnen dargestellt. Weitere Hinweise: Für das vollständige Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes klicken Sie bitte hier. Für eine Leseprobe der MietRB klicken Sie bitte hier. Für die Bestellmöglichkeit eines kostenlosen Probeabonnements (3 Ausgaben inkl. App + 3 Monate Testzugang kostenlos) klicken Sie bitte hier. | | |