| | Aus der Redaktion: Aktuelle Entscheidungen Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes: BGH: Berichtigung eines Eintrags im Geburtenregister a) Im Personenstandsverfahren ist die Identität einer einzutragenden Person vom Standesamt bzw. Gericht eigenständig zu überprüfen. b) Dem ohne einschränkenden Zusatz ausgestellten Reiseausweis für Ausländer nach § 5 Abs. 1 AufenthV kommt zwar eine Identifikationsfunktion zu, so dass dieser als Passersatzpapier ein zum Nachweis der Identität des Inhabers grundsätzlich geeignetes Beweismittel ist. Als alleiniges Beweismittel reicht er hingegen regelmäßig nicht aus und vermag daher eine eigene Aufklärung des Gerichts nicht zu ersetzen. BGH, Beschl. v. 17.5.2017 - XII ZB 126/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Zulassung der Beschwerde, Verfassungsgemäßheit der Betreuervergütung a) Der für die Entscheidung über die Rechtspflegererinnerung zuständige Richter kann die Beschwerde zulassen (Fortführung von Senatsbeschl. v. 12.4.2017 - XII ZB 86/16, Volltext für Abonnenten des FamRB in Ihrem Berater-Modul Familienrecht). b) Zur Verfassungsmäßigkeit der Betreuervergütung. BGH, Beschl. v. 17.5.2017 - XII ZB 621/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Kein Einwilligungsvorbehalt gegen freien Willen des Betroffenen Ein Einwilligungsvorbehalt kann nicht gegen den freien Willen des Betroffenen angeordnet werden. BGH, Beschl. v. 17.5.2017 - XII ZB 495/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren a) Das Beschwerdegericht darf im Verfahren zur Anordnung oder Verlängerung der Betreuung nicht von der Anhörung des Betroffenen absehen, wenn das Amtsgericht auf eine Anhörung des Betroffenen verzichtet hat, weil dieser schon im Vorfeld des Anhörungstermins mitgeteilt hatte, er wolle in Ruhe gelassen werden (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 11.5.2016 - XII ZB 363/15, FamRZ 2016, 1350). b) Sieht das Gericht im Betreuungsverfahren in berechtigter Weise von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ab, muss ein Verfahrenspfleger bestellt, diesem das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 8.6.2011 - XII ZB 43/11, FamRZ 2011, 1289 und v. 22.2.2017 - XII ZB 341/16, FamRZ 2017, 923). BGH, Beschl. v. 17.5.2017 - XII ZB 18/17 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich a) Zur Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 22.3.2017 - XII ZB 385/15, FamRB 2017, 247). b) Werden geringfügige Anrechte als Rechnungsposten in die Gesamtsaldierung eingestellt, bleiben (fiktive) Teilungskosten unberücksichtigt, wenn diese Anrechte selbst nicht zum Ausgleich herangezogen werden sollen. BGH, Beschl. v. 10.5.2017 - XII ZB 310/13 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Mittellosigkeit des Betroffenen bei Behindertentestament und angeordneter Dauertestamentsvollstreckung Selbst wenn der Testamentsvollstrecker beim Behindertentestament im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung den Nachlassgegenstand entgegen den Anordnungen des Erblassers pflichtwidrig zugunsten des Betroffenen freigibt, lässt dies dessen Mittellosigkeit nicht entfallen (Fortführung von Senatsbeschl. v. 1.2.2017 - XII ZB 299/15, FamRZ 2017, 758). BGH, Beschl. v. 10.5.2017 - XII ZB 614/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage a) Die Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens hängt nicht davon ab, dass ein verbaler Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Sachverständigen hergestellt werden kann. Der Sachverständige muss den Betroffenen aber untersucht und sich damit einen persönlichen Eindruck von ihm verschafft haben (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.4.2016 - XII ZB 611/15, FamRZ 2016, 1149). b) Gemäß § 280 Abs. 1 FamFG hat vor der Bestellung eines Betreuers eine förmliche Beweisaufnahme über die Notwendigkeit der Maßnahme durch Einholung eines Gutachtens stattzufinden. Die förmliche Beweisaufnahme muss sich auch auf die fehlende Fähigkeit zur freien Willensbildung beziehen, wenn ein Betreuer gegen den Willen des Betroffenen bestellt werden soll (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.4.2016 - XII ZB 611/15, FamRZ 2016, 1149). c) Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG grundsätzlich voraus, dass das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut auch dem Betroffenen persönlich zur Verfügung gestellt worden ist (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 16.9.2015 - XII ZB 250/15, FamRZ 2015, 2156). BGH, Beschl. v. 10.5.2017 - XII ZB 536/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. FamRB-Abonnenten haben auch über das Berater-Modul Familienrecht Zugriff auf die Volltexte der vorgestellten Entscheidungen und zudem auf die umfassende FamRB-Datenbank mit weiteren Entscheidungen, Gesetzen und hochwertiger Praktikerliteratur sowie das vollständige FamRB-Archiv seit 2002. Gehen Sie hierzu auf die FamRB-Webseite und loggen sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten ein. Klicken Sie hier, um zum Inhaltsverzeichnis der aktuellen Printausgabe zu gelangen. | | |