| | Aus der Redaktion: Aktuelle Entscheidungen Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes: BGH: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags und sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft Der Pfändungsfreibetrag ist nicht deshalb zu erhöhen, weil der Schuldner mit einer nicht unterhaltsberechtigten Person in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt und diese wegen Zurechnung seines Einkommens nicht hilfebedürftig ist. BGH, Beschl. v. 19.10.2017 - IX ZB 100/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Ersatzanspruch des nichtehelichen Kindes wegen entgangener erbrechtlicher Ansprüche Der Wertersatzanspruch des nichtehelichen Kindes gegen den Staat gem. Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG in der Fassung des Gesetzes vom 12.4.2011 umfasst keinen Nutzungsersatz in Form erwirtschafteter oder ersparter Zinsen. BGH, Urt. v. 18.10.2017 - IV ZR 97/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Aufwandsentschädigungsanspruch des unentgeltlich tätigen Pflegers nur bei förmlicher Bestellung Der Anspruch eines unentgeltlich tätigen Pflegers auf eine Aufwandsentschädigung entsteht erst mit seiner förmlichen Bestellung. Für eine rückwirkende Festsetzung eines entsprechenden Anspruchs aus anderen Rechtsgründen ist im Verfahren nach § 168 FamFG kein Raum (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 30.8.2017 - XII ZB 562/16, FamRZ 2017, 1846 = FamRB 2017, 417 und v. 2.3.2016 - XII ZB 196/13, FamRZ 2016, 1072). BGH, Beschl. v. 27.9.2017 - XII ZB 6/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Kein Anspruch auf Auskunft über Anfangsvermögen bei rechtskräftiger Scheidung vor dem 1.9.2009 a) Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung, wonach Auskunft auch über das Anfangsvermögen verlangt werden kann, ist nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden wurde, und zwar auch dann nicht, wenn das Auskunftsverlangen in einem (isolierten) güterrechtlichen Verfahren geltend gemacht wird, das nach dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist (Fortführung BGH v. 5.4.2017 - XII ZB 259/16, FamRZ 2017, 1039 = FamRB 2017, 242). b) In diesen Fällen kommt auch ein aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleiteter Anspruch auf Auskunft über das Anfangsvermögen nicht in Betracht. BGH, Beschl. v. 20.9.2017 - XII ZB 382/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Darlegung ausreichenden Überzeugungsversuchs von der Notwendigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahme Die Zulässigkeit einer ärztlichen Zwangsmaßnahme setzt gemäß § 1906a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB voraus, dass zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung hat das Gericht in jedem Einzelfall festzustellen und in seiner Entscheidung in nachprüfbarer Weise darzulegen (im Anschluss an BGH v. 2.9.2015 - XII ZB 226/15, FamRZ 2015, 2050 m.w.N.). BGH, Beschl. v. 13.9.2017 - XII ZB 185/17 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Schutz des Versorgungsträgers auch bei Inanspruchnahme auf Teilhabe an Hinterbliebenenversorgung a) § 30 VersAusglG schützt den Versorgungsträger grundsätzlich auch bei seiner Inanspruchnahme auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung nach § 25 VersAusglG, wenn er innerhalb einer bestehenden Leistungspflicht an die Witwe oder den Witwer der ausgleichspflichtigen Person leistet. b) Zur Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Frage des Einsatzzeitpunkts (Zahlungsbeginns) der Versorgungsleistung. BGH, Beschl. v. 16.8.2017 - XII ZB 327/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. FamRB-Abonnenten haben auch über das Berater-Modul Familienrecht Zugriff auf die Volltexte der vorgestellten Entscheidungen und zudem auf die umfassende FamRB-Datenbank mit weiteren Entscheidungen, Gesetzen und hochwertiger Praktikerliteratur sowie das vollständige FamRB-Archiv seit 2002. Gehen Sie hierzu auf die FamRB-Webseite und loggen sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten ein. Klicken Sie hier, um zum Inhaltsverzeichnis der aktuellen Printausgabe zu gelangen. | | |