| | Aus der Redaktion: Aktuelle Entscheidungen Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes: BGH: Ausgleich von Anrechten bei der Deutschen Telekom a) Im Versorgungsausgleich ist neben dem Anrecht bei der Deutsche Telekom Technischer Service GmbH auch ein parallelverpflichtendes ruhendes Anrecht bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) zu teilen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.4.2016 - XII ZB 415/14, FamRZ 2016, 1245 = FamRB 2016, 301). b) Zieht der Versorgungsträger für die Ermittlung des versicherungsmathematischen Barwerts der Versorgung der ausgleichspflichtigen Person den handelsbilanziellen Abzinsungsfaktor nach § 253 Abs. 2 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung heran, ist dieser Zinssatz auch für die gegenläufige Verzinsung des Ausgleichswerts zwischen dem Ende der Ehezeit und der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich maßgeblich (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 7.9.2011 - XII ZB 546/10, BGHZ 191, 36 = FamRZ 2011, 1785 = FamRB 2011, 330). BGH, Beschl. v. 21.9.2016 -XII ZB 447/14 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 15.2.2012 - XII ZB 389/11, FamRZ 2012, 619 = FamRB 2012, 152). BGH, Beschl. v. 21.9.2016 - XII ZB 57/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt Zu den Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 27.4.2016 - XII ZB 7/16, FamRZ 2016, 1070 und v. 28.7.2015 - XII ZB 92/15, FamRZ 2015, 1793). BGH, Beschl. v. 28.9.2016 - XII ZB 275/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Erneute Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren Zur Erforderlichkeit der erneuten Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 1.6.2016 - XII ZB 23/16, FamRZ 2016, 1354). BGH, Beschl. v. 28.9.2016 - XII ZB 313/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Absehen von persönlicher Anhörung des Betroffenen in Unterbringungssache Zu den Voraussetzungen, unter denen im Beschwerdeverfahren in einer Unterbringungssache von der persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden kann (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 1.6.2016 - XII ZB 23/16, FamRZ 2016, 1354). BGH, Beschl. v. 28.9.2016 - XII ZB 119/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Absehen von persönlicher Anhörung des Betroffenen im Verfahren auf Verlängerung der Betreuung Von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen darf im Verfahren zur Verlängerung der Betreuung jedenfalls dann nicht abgesehen werden, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass aus den Antworten und aus dem Verhalten des Betroffenen Rückschlüsse auf dessen natürlichen Willen gezogen werden können. BGH, Beschl. v. 28.9.2016 - XII ZB 269/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Verwertbarkeit länger zurückliegenden Sachverständigengutachtens über Notwendigkeit der Betreuung Zur Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens über die Notwendigkeit der Betreuung, welches im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung bereits rund ein Jahr zurückliegt. BGH, Beschl. v. 28.9.2016 - XII ZB 227/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. FamRB-Abonnenten haben auch über das Berater-Modul Familienrecht Zugriff auf die Volltexte der vorgestellten Entscheidungen und zudem auf die umfassende FamRB-Datenbank mit weiteren Entscheidungen, Gesetzen und hochwertiger Praktikerliteratur sowie das vollständige FamRB-Archiv seit 2002. Gehen Sie hierzu auf die FamRB-Webseite und loggen sich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten ein. Klicken Sie hier, um zum Inhaltsverzeichnis der aktuellen Printausgabe zu gelangen. | | |