Liebe Leserinnen und Leser, DIHK fordert Rechtssicherheit im Datenaustausch mit Drittstaaten Für die Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA hat die EU-Kommission eine neue Regelung veröffentlicht – den Data Privacy Framework. Nach dem letzten Urteil wegen vermeintlichen Verstoßes gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird deutlich: Es fehlt den Unternehmen eine einfache und praktikable Rechtsgrundlage für den Transfer personenbezogener Daten in Drittstaaten. Die vollständige Forderung des DIHK sowie Informationen zum neuen Datenschutzrahmen Data Privacy Framework finden Sie auf der Website der IHK Köln. Ihre Redaktion Newsletter Digitalisierung
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