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Presseinformation 19.11.2020 Ab Dezember 2020 Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen entfallenfotolia_40950880_s.jpg© Wrangler / FotoliaSie zählen zu den Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- oder Körperschaftsteuer leisten müssen? Dann hat Ihr Finanzamt Sie bislang zu den jeweiligen Stichtagen quartalsweise auf die fälligen Zahlungen hingewiesen. Das ändert sich zukünftig, denn ab Dezember 2020 wird der Versand der Zahlungshinweise für Steuervorauszahlungen in Hessen, wie bereits in anderen Steuerverwaltungen auch, komplett eingestellt. Daher weist die Hessische Steuerverwaltung erneut darauf hin, dass die regelmäÃigen Zahlungshinweise somit zum Fälligkeitstermin 10. September 2020 letztmalig verschickt wurden. Damit auch künftig fällige Beträge pünktlich gezahlt werden und keine Säumniszuschläge entstehen, empfiehlt Ihnen die Steuerverwaltung die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. âWeniger Post vom Finanzamt und die Umstellung auf das Lastschriftverfahren â das macht nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung das Leben leichter, sondern spart auch Geld und schont zudem die Umweltâ, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. Durch die MaÃnahme kann das Land Hessen jährlich rund 600.000 Euro an Porto- und Papierkosten sparen. Der Finanzminister ergänzte: âDie Teilnahme am Lastschriftverfahren bietet viele Vorteile: Termine und die genaue Höhe der jeweiligen Steuervorauszahlung müssen nicht kontinuierlich selbst im Blick behalten werden. Im Fall einer nachträglichen Ãnderung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt automatisch eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge.â Ein weiterer Vorteil: Bei dem Verfahren kann selbst entschieden werden, ob die Teilnahme für alle Vorauszahlungen zu einer Steuernummer gilt oder ob es auf bestimmte Steuerarten und Vorauszahlungen beschränkt werden soll. Ein ausfüllbares SEPA-Lastschriftmandat ist der letztmaligen Ãbersendung der Zahlungshinweise zum dritten Quartal 2020 beigefügt oder online abrufbar unter finanzamt.hessen.de. Wenn Sie diesen E-Mail-Service nicht weiter in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte hier ab. | ||
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