Presseinformation

28.08.2020


Corona-Pandemie

Hessens Schulen meistern Schuljahresbeginn unter erschwerten Bedingungen

Kultusminister Lorz: „Unser ganzer Einsatz gilt dem Schutz und der Unterstützung unserer Schulen, damit so viel Unterricht wie möglich stattfinden kann.“


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Schulkinder mit Mund-Nasen-Schutz
© Halfpoint / Adobe Stock


  • Regionale Regelungen zum Tragen der Alltagsmasken haben sich bewährt
  • 97 Prozent der Lehrkräfte können am Präsenzunterricht teilnehmen
  • Schulen erhalten Planungsszenarien für die Schulorganisation in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen
  • Neues Unterstützungsangebot zum Umgang mit Corona-Fällen

„Die ersten beiden Wochen des neuen Schuljahrs liegen hinter uns. Die Schulen sind zum weitgehenden Regelbetrieb zurückgekehrt und bieten unseren Schülerinnen und Schülern so viel schulische Normalität wie möglich. Dafür danke ich ihnen sehr, denn jeder Tag mit Präsenzunterricht ist ein guter Tag“, erklärte Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden. „Die aktuelle Entwicklung der Infektionslage führt gleichzeitig vielerorts zu Sorgen, die ich sehr ernst nehme. Unser ganzer Einsatz gilt daher auch weiterhin dem Schutz und der Unterstützung unserer Schulen, damit so viel Unterricht wie möglich in einem sicheren Umfeld stattfinden kann. Klar ist aber auch: Solange Infektionen von außen in die Schulen hineingetragen werden, werden wir das Risiko trotz noch so guter schulischer Hygienekonzepte nicht auf null reduzieren können. Ich rufe deshalb alle Eltern eindringlich dazu auf, sich auch im privaten Umfeld so gut es geht an die Abstands- und Hygienevorschriften zu halten und ihr Kind nur dann in die Schule zu schicken, wenn es keine Symptome zeigt oder wenn nach einem Test das negative Ergebnis vorliegt.“

Seit Beginn des Schuljahrs wurden sechs der insgesamt 1.795 Schulen (rund 0,3 Prozent) für einen oder mehrere Tage geschlossen, weil ein Verdacht oder eine Infektion bei einer Schülerin, einem Schüler oder einer Lehrkraft vorlag, erläuterte der Minister. „Jede Schule, die wegen eines Infektionsfalls geschlossen werden muss und jede Lerngruppe, die nicht am Unterricht vor Ort teilnehmen kann, ist ein Ansporn für uns. Nach zwei Wochen Unterricht können wir aber zumindest sagen, dass sich Schulen bislang nicht als Hotspots erwiesen haben.“

Regional unterschiedliche Regelungen zur Maskenpflicht haben sich bewährt

Seit Schuljahresbeginn gilt an Hessens Schulen mit Ausnahme des Klassenzimmers die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Wegen zuletzt wieder steigender Infektionszahlen haben allerdings der Landkreis Groß-Gerau, die Stadt Frankfurt, die Stadt Offenbach und der Main-Kinzig-Kreis an weiterführenden Schulen und zum Teil auch an Grundschulen eine solche Verpflichtung erlassen. „Ich erachte es weiterhin als unverhältnismäßig und wenig zielführend, für Regionen, in denen das Infektionsrisiko sehr gering ist, eine generelle Maskenpflicht im Unterricht anzuordnen, nur weil zur gleichen Zeit in einer ganz anderen Region in Hessen die Infektionszahlen steigen“, so Lorz. Deshalb sei das auf die Situation vor Ort abgestimmte Vorgehen der Gesundheitsbehörden aktuell einer landesweiten Anordnung vorzuziehen – zumal das Maskentragen über einen längeren Zeitraum gerade für jüngere Schülerinnen und Schüler sehr belastend werden könne.

97 Prozent der Lehrkräfte nehmen am Präsenzunterricht teil

Erfreut zeigte sich der Minister darüber, dass sich nur drei Prozent der Lehrkräfte vom Präsenzunterricht haben freistellen lassen. Zum Ende des zurückliegenden Schuljahrs hatte der Wert noch bei mehr als zehn Prozent gelegen. „Das ist ein Beleg für die Leistungsbereitschaft unserer Lehrkräfte und unterstreicht noch einmal, wie sehr ihnen ihre Schülerinnen und Schüler am Herzen liegen. Dass sie auch in diesen herausfordernden Zeiten Verantwortung übernehmen, imponiert mir sehr.“ Entsprechende Zahlen zur Anzahl der nicht am Präsenzunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler lägen voraussichtlich in der kommenden Woche vor, so Lorz.

Ausweitung des Test-Angebots auf alle an Schulen Beschäftigte

Mindestens bis zu den Herbstferien können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen, die keine Symptome zeigen, alle 14 Tage einem kostenlosen Corona-Test unterziehen. Das Angebot, das zunächst nur auf Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte begrenzt war, konnte nach Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und dem auswertenden Labor in Frankfurt nun auf rund 100.000 Anspruchsberechtigte erweitert werden. „Mit der Ausweitung sorgen wir für noch mehr Sicherheit in unseren Schulen. Nach Rückmeldungen zu anfänglichen Problemen haben wir an verschiedenen Stellen nochmals nachgebessert, sodass es künftig nicht mehr zu Verzögerungen bei der Übermittlung der Ergebnisse kommen sollte.“ Bisher haben von dem Angebot rund 10.500 Personen Gebrauch gemacht. Die extrem niedrige Zahl von zwei positiven Tests belege, wie vorbildlich und konsequent sich alle Beschäftigten auch im privaten Umfeld an die geltenden Regeln hielten, so Lorz. „Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken.“

Planungsszenarien für die Schulorganisation

Im Kreis der Kultusministerkonferenz werde heute, auch auf Bitten der Bundesregierung, ein 4-Stufen-Modell zur Schulorganisation in Abhängigkeit von der jeweiligen Infektionslage abgestimmt, ergänzte der Minister. „Vieles von dem, was die Kultusministerkonferenz aktuell berät, findet sich bereits in den Leitlinien wieder, die wir noch vor Schuljahresende gemeinsam mit Schulleitungen, Eltern- und Schülervertretern für den Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen entwickelt haben.“ Stufe Eins sieht den an die Pandemiesituation angepassten Regelbetrieb vor. In Stufe Zwei gilt zusätzlich eine Lerngruppenkonstanz oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Stufe Drei ist durch den Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht und Stufe Vier durch die vollständige Umstellung auf Distanzunterricht charakterisiert.

Die Entscheidung darüber, welche Stufe zu welchem Zeitpunkt zum Tragen kommt, hängt vom örtlichen Infektionsgeschehen ab und erfolgt in gemeinsamer Absprache zwischen den Gesundheitsbehörden und dem jeweiligen Staatlichen Schulamt. Dabei löse das regionale Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts nicht automatisch eine Verschärfung der Maßnahmen aus, so Lorz. „Je klarer lokale Infektionsgeschehen nachverfolgt und Kontaktpersonen isoliert werden können, desto besser lassen sich Schulschließungen vermeiden. Deshalb setzen wir bei der Frage, ob eine Schule vollständig geschlossen, auf Schicht- oder Wechselbetrieb umgestellt oder lediglich eine vorübergehende Maskenpflicht im Unterricht angeordnet werden muss, auf Flexibilität statt starre Grenzwerte.“   

In dieser Woche hat zudem die aus Schulpraktikern, Eltern- und Schülervertretern bestehende Konzeptgruppe neben schulorganisatorischen Leitlinien zu den verschiedenen Stufen konkrete Vorgaben zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht erarbeitet, die den Schulen in der kommenden Woche zur Verfügung gestellt werden.

Neues Unterstützungsangebot der Schulämter bei Corona-Fällen an Schulen

Ab sofort stehen Schulen darüber hinaus Expertenteams der Schulämter zur Verfügung, die bei Infektionsfällen schnell vor Ort sind und die Schulleitungen dabei unterstützen, den Schulalltag unter Pandemie-Bedingungen zu organisieren. „All diese Maßnahmen zeigen: Wir sind gut gerüstet und in der Lage, kurzfristig und situativ angemessen auf einzelne Ausbrüche zu reagieren. Schulschließungen bleiben dadurch zum Glück auch im neuen Schuljahr das letzte Mittel“, so Lorz abschließend.


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