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Presseinformation 02.07.2020 Weiterbildung 115 neue Lehrkräfte für Hessens GrundschulenKultusminister Lorz ehrt beste Absolventinnen und Absolventen der berufsbegleitenden WeiterbildungsmaÃnahme zur Grundschullehrkraftistock-475180038_standardlizenz_s_kupicoo.jpg© kupicoo - i-stockUm dem steigenden Personalbedarf an Grundschulen nachzukommen, bietet Hessen seit dem Jahr 2017 Lehrkräften, die bereits über ein Lehramt an Gymnasien oder an Haupt- oder Realschulen verfügen aber noch nicht unbefristet in den Schuldienst eingestellt sind, die Möglichkeit, die Befähigung zum Lehramt an Grundschulen berufsbegleitend zu erwerben. Von den insgesamt 115 Absolventinnen und Absolventen dieser dreijährigen QualifizierungsmaÃnahme hat Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz gestern in Wiesbaden die 17 besten ausgezeichnet. Dabei erklärte er: âDer Lehrkräftebedarf in Hessen stellt sich über die einzelnen Schulformen verteilt sehr unterschiedlich dar. Während er in den meisten Fächern an weiterbildenden Schulen mehr als gedeckt ist, bleibt die Nachfrage nach gut ausgebildeten Grundschullehrkräften auf absehbare Zeit hoch.â Deshalb habe Hessen 2017 eine SondermaÃnahme gestartet, die es Lehrkräften an weiterführenden Schulen ermögliche, zusätzlich zu ihrer ursprünglichen Qualifikation die Befähigung zum Lehramt an Grundschulen zu erwerben. Traumnoten für HessenâIch freue mich heute diejenigen Absolventinnen und Absolventen auszeichnen zu dürfen, die mit der Traumnote 1,0 bestanden haben, und danke ihnen und allen übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr, dass sie sich dafür entschieden haben, Grundschullehrkraft in Hessen zu werden.â Die Qualifizierung baut auf den bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen der Teilnehmenden auf und umfasst fachwissenschaftliche, fachdidaktische und pädagogische Inhalte in den Bereichen Didaktik der Grundschule, Mathematik und Deutsch sowie in einem weiteren Unterrichtsfach. Eigenverantwortlich Kompetenzen einsetzenâDas Besondere an unserer WeiterbildungsmaÃnahme ist, dass die teilnehmenden Lehrkräfte während des gesamten Zeitraums eigenverantwortlich an einer Grundschule unterrichten und ihre erworbenen Kompetenzen unmittelbar einsetzen könnenâ, so Lorz. Mit Bestehen der Zusatzprüfung erhalten die Absolventinnen und Absolventen ein Angebot zur Ãbernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe. Nach einem Zeitraum von vier Jahren, für den Sie sich verpflichtet haben, als Grundschullehrkraft tätig zu sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in das ursprünglich studierte Lehramt an Gymnasien oder an Haupt- oder Realschulen zurück zu wechseln. Die Absolventinnen und Absolventen sind im Einzelnen:
Weiterführende Links: Weitere Informationen zur QualifizierungsmaÃnahmeWenn Sie diesen E-Mail-Service nicht weiter in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte hier ab. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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