Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, hat das Land NRW nun nach der Vereinbarung von Bund und Ländern eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Die wichtigsten Abschnitte aus der Mitteilung des Landes zu Veranstaltungen zitieren wir auf unserer Internetseite. Auf der Seite des Landes finden Sie die offizielle Verordnung. Sie ist zunächst für zwei Wochen gültig.
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis an alle unsere Mitglieder aus der Kultur- und Kreativwirtschaft: In einer IHK-übergreifenden Umfrage möchten wir uns ein genaues Bild von der Lage in der Branche machen. Wir freuen uns daher sehr, wenn Sie an der Umfrage teilnehmen.
Ihre IHK Köln Aktuelles Umfrage bei den Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft Umfrage zu den aktuellen Herausforderungen der Branche. Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 Das müssen Unternehmen bei der temporären Mehrwertsteuer-Umstellung in der Corona-Krise beachten: Soforthilfe NRW – Ermittlung des Liquiditätsengpasses Hilfe bei Fragen zur Abrechnung für IHK-Mitglieder Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Insolvenzrecht Wir unterstützen Mitglieder, die in finanzielle Krise geraten oder bereits insolvent sind, sowie Gläubiger insolventer Unternehmen Betriebsschließungen und Kontaktverbote wegen des Coronavirus Bund und Länder haben umfangreiche Lockerungen der Corona-bedingten Einschränkungen beschlossen. |