Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern haben sich seit längerem wieder die Spitzen von Bund und Ländern in Sachen Corona getroffen. Das Ergebnis - Sie kennen das Prozedere womöglich noch aus dem Frühjahr - ist eine unverbindliche Vereinbarung. In der Vereinbarung heißt es unter anderem, "Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden".
Wie die angedachten Regelungen aber genau interpretiert werden, muss erst noch auf Länderebene definiert werden. Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung des Landes NRW läuft am Montag aus. Wie es in NRW weitergeht, erfahren wir also erst, wenn die neue Verordnung vorgestellt wird. Wie bislang wird es bei der Umsetzung im Detail auch wieder auf die Kommunen ankommen. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie wie gewohnt informieren.
Zu guter Letzt noch ein Hinweis zur Überbrückungshilfe. Nach unserer Kenntnis haben die Bezirksregierungen mit der Auszahlung der Mittel begonnen.
Ihre IHK Köln Aktuelles Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier spricht mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Region Dialog zur Corona-Politik in der IHK Köln Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Hygienemaßnahmen und -tipps für Unternehmen in der Corona-Krise So können Unternehmen ihre Mitarbeiter und Kunden schützen. Befristete Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 Das müssen Unternehmen bei der temporären Mehrwertsteuer-Umstellung in der Corona-Krise beachten: Soforthilfe NRW – Ermittlung des Liquiditätsengpasses Hilfe bei Fragen zur Abrechnung für IHK-Mitglieder Überbrückungshilfe für Corona-geschädigte Unternehmen Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket als Anschlussprogramm zur Soforthilfe Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld Viele Unternehmen haben in der Corona-Krise freiwillig Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld gezahlt. Diese sind jetzt steuerfrei. Insolvenzrecht Wir unterstützen Mitglieder, die in finanzielle Krise geraten oder bereits insolvent sind, sowie Gläubiger insolventer Unternehmen |