Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gastronomen in unserer Region warten sehnsüchtig auf Lockerungen auch für ihre Betriebe. Wer sich jetzt schon mit einer etwaigen Wiedereröffnung im Mai beschäftigen möchte, findet in diesem Leitfaden des DEHOGA Baden-Württemberg gute Anregungen für verstärkte Hygienmaßnahmen.
Sollten die Restaurants demnächst wieder öffnen dürfen, müssen sie dann voraussichtlich für ihre Speisen erst einmal generell nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer berechnen. Das haben die Spitzen von CDU/CSU und SPD in Berlin vereinbart (auch das Kurzarbeitergeld soll befristet erhöht werden). Das hilft den Betrieben jetzt freilich nicht weiter. Bund und Länder beraten erst am 30. April über eine mögliche Wiedereröffnung. Daher können wir Ihnen heute zur Überbrückung nur noch einmal unsere "Zehn Tipps für Einzelhändler und Gastronomen in der Corona-Krise" sowie unsere Corona-Hilfeseite ans Herz legen.
Im Bereich der Steuern kündigt sich indes eine weitere Erleichterung an: Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sollen ihre in diesem Jahr anfallenden Verluste mit bis zu 15 Prozent des Gewinns aus dem Vorjahr verrechnen können. Auf diese Regelung haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Finanzminister der Länder verständigt. Damit könnten Unternehmen schon in diesem Jahr eine Rückerstattung vom Finanzamt erhalten. Sobald die entsprechenden Informationen vorliegen, werden wir auf unserer Internetseite erklären, wie Sie Ihren Antrag stellen können. Zuletzt noch ein "Mode"-Thema: Wer jetzt in die Produktion von Behelfsmasken einsteigen will, findet auf der Seite des Gesamtverbands der deutschen Textil- und Modeindustrie einen Leitfaden.
Ihre IHK Köln Aktuelles Wichtigen Branchen für Attraktivität der Städte droht Kahlschlag Pressmitteilung, 22. April 2020: IHK Köln begrüßt neue Quadratmeterreglung und Aussicht auf Branchenhilfen Betriebsschließungen und Kontaktverbote wegen des Coronavirus Bund und Länder haben vereinbart, erste Lockerungen und Öffnungen von Geschäften zu ermöglichen. Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der neuen Krankheit IT-Sicherheit Wie sich Unternehmen bei ihren digitalen Aktivitäten schützen können. Sonderzahlungen sind in der Corona-Krise bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun steuerfrei Beihilfen und Unterstützungen gewähren. BMF-Schreiben zu weiteren steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene Der Bund hat weitere Erleichterungen ermöglicht. Handels- und Gesellschaftsrecht in Zeiten von Corona Zeitlich befristete Änderungen im Gesellschaftsrecht wegen der Coronakrise Vermittlungsplattform für Schutzmasken Angebot soll Hersteller von Gesichtsmasken und Betriebe in der Corona-Krise zusammenbringen |