Sehr geehrte Damen und Herren,
viele Unternehmen haben schon Soforthilfen erhalten. Trotzdem beschäftigt das Thema noch immer zahlreiche Mitglieder, denn leider hat ein Teil der Antragssteller aus unserer Region noch immer kein Geld erhalten. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hat heute immerhin angekündigt, dass morgen in 8.000 "Problemfällen", das seien schwer zu prüfende Anträge, so Pinkwart, das Geld überwiesen werde. Weitere Überweisungen sollen folgen.
Wir wissen, welche Probleme eine späte Auszahlung mit sich bringt und setzen uns bei der Politik seit dem Start des Programms für ein schnelles Verfahren ein. Wenn diese Woche keine Besserung bringt, werden wir uns auch öffentlich noch einmal in die Diskussion einschalten.
Ein anderes Problemfeld ist weiterhin die Frage der Lebenshaltungskosten. Minister Pinkwart hat nun berichtet, dass sich die 16 Länder gegenüber dem Bund in einem Brief nochmals dafür ausgesprochen haben, die Soforthilfe auch für den Lebensunterhalt freizugeben.
Eine gute Nachricht sind derweil die zahlreichen Lockerungen, die gestern in Kraft getreten sind. Viele Unternehmen benötigen jetzt Schutzmaterial für ihre Beschäftigten. In Aachen sind nun gleich zwei Vermittlungsplattformen entwickelt worden, die Hersteller und Betriebe zusammenbringen sollen: Einmal "need-mask" vom Institut für Textiltechnik der RWTH sowie eine Plattform, die von der KEX AG betrieben wird. Dabei handelt es sich um die Ausgründung eines Fraunhofer-Instituts.
Ihre IHK Köln Aktuelles Betriebsschließungen und Kontaktverbote wegen des Coronavirus Bund und Länder haben vereinbart, erste Lockerungen und Öffnungen von Geschäften zu ermöglichen. Handels- und Gesellschaftsrecht in Zeiten von Corona Zeitlich befristete Änderungen im Gesellschaftsrecht wegen der Coronakrise Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der neuen Krankheit IT-Sicherheit Wie sich Unternehmen bei ihren digitalen Aktivitäten schützen können. Sonderzahlungen sind in der Corona-Krise bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun steuerfrei Beihilfen und Unterstützungen gewähren. BMF-Schreiben zu weiteren steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene Der Bund hat weitere Erleichterungen ermöglicht. Handels- und Gesellschaftsrecht in Zeiten von Corona Zeitlich befristete Änderungen im Gesellschaftsrecht wegen der Coronakrise Betriebsschließungen und Kontaktverbote wegen des Coronavirus Bund und Länder haben vereinbart, erste Lockerungen und Öffnungen von Geschäften zu ermöglichen. |