Sehr geehrte Damen und Herren,
Landeswirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart hat heute in einer Pressekonferenz Details zu den Öffnungen der Läden und auch zur Soforthilfe bekanntgegeben. So kann das Formular der Soforthilfe ab heute wieder online ausgefüllt werden und die Anträge werden wieder bearbeitet, schon nächste Woche sollen Zahlungen veranlasst werden. Dazu folgende wichtige Hinweise: Bitte verwenden Sie für die Beantragung der Soforthilfe lediglich die IBAN-Nr., die auch Ihrer Finanzbehörde bekannt ist. Als Sicherheitsschleife werden diese Daten abgeglichen. Es gab heute auch viele Fragen zum Ausfüllen der Steuernummer, auch hierzu haben wir Ihnen Hinweise zusammengestellt.
In NRW dürfen übrigens neben Läden mit einer Quadratmeterzahl unter 800 qm auch ab Montag Möbelhäuser und Babyfachmärkte öffnen. Gastronomie und Spielbereiche bleiben in diesen Häusern jedoch geschlossen.
Wie weit die Krise die Wirtschaft in NRW bereits erreicht hat, zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage von IHK NRW. Jedes dritte Unternehmen befürchtet mehr als 25 Prozent Umsatzrückgänge in diesem Jahr.
Einen Hoffnungsschimmer gibt es bei der Verwendung von Soforthilfen für den Lebensunterhalt bei Soloselbstständigen: Minister Pinkwart wendet sich mit einem entsprechenden Vorschlag an den Bund. Erst gestern hatten wir in einer Pressemeldung Verbesserungen gefordert. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Ihre IHK Köln Aktuelles Betriebsschließungen und Kontaktverbote wegen des Coronavirus Bund und Länder haben vereinbart, erste Lockerungen und Öffnungen von Geschäften zu ermöglichen. Handels- und Gesellschaftsrecht in Zeiten von Corona So finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen Ihrer Kommune Links zu den Mitteilungen Ihrer Stadt oder Gemeinde in Zeiten der Corona-Krise Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der neuen Krankheit IT-Sicherheit Wie sich Unternehmen bei ihren digitalen Aktivitäten schützen können. Sonderzahlungen sind in der Corona-Krise bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun steuerfrei Beihilfen und Unterstützungen gewähren. BMF-Schreiben zu weiteren steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene Der Bund hat weitere Erleichterungen ermöglicht. Betriebsschließungen und Kontaktverbote wegen des Coronavirus Bund und Länder haben vereinbart, erste Lockerungen und Öffnungen von Geschäften zu ermöglichen. |