Sehr geehrte Damen und Herren,
Bund und Länder haben heute erste Lockerungen für Unternehmen im Umgang mit der Corona-Krise vereinbart. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern sollen ab Montag wieder öffnen dürfen. Sie müssen aber bestimmte Hygienemaßnahmen umsetzen. Betriebe aus dem Gastgewerbe sind von den Erleichterungen ausgenommen.
Im weiteren Verlauf der Woche wird die Vereinbarung von den Ländern und Kommunen umgesetzt und in - hoffentlich möglichst konkrete - Bestimmungen übertragen werden. Wir werden Sie informieren, sobald wir mehr wissen. Unsere erste Stellungnahme lesen Sie hier.
Ihre IHK Köln Aktuelles Ausstiegsperspektive fehlt weiterhin für viele Unternehmen Anschauliche und konkrete Informationen zur Wiedereröffnung wichtig IHK Köln ruft Unternehmen zu Vorsicht im Netz auf Pressemitteilung, 9. April 2020: Soforthilfen-Betrug verdeutlicht Gefahren/Unternehmen sollten nicht Leidtragende sein Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links zum Coronavirus für Unternehmen Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der neuen Krankheit Liquiditäts- und Soforthilfen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditäts- und Soforthilfen. Kurzarbeit Kurzarbeitergeld wird wegen der Auswirkungen der Corona-Krise leichter gewährt. Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung für Unternehmen in der Corona-Krise Hilfsangebote für Unternehmen mit wirtschaftlichen Problemen IT-Sicherheit Wie sich Unternehmen bei ihren digitalen Aktivitäten schützen können. Sonderzahlungen sind in der Corona-Krise bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuerfrei Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun steuerfrei Beihilfen und Unterstützungen gewähren. |