Sehr geehrte Damen und Herren, keine einzelnen Inzidenzstufen mehr, stattdessen nur noch der Schwellenwert 35, bei dessen Überschreitung aber alles mit Impfung oder Test zugänglich bleibt: Das Land hat die neue Corona-Schutzverordnung vorgestellt. Außerdem sollen die Überbrückunghilfen bis Ende des Jahres verlängert werden. Wir beraten Betroffene natürlich weiterhin dazu, übrigens auch zur Frage, wie gleichzeitig flut- und coronageschädigte Unternehmen Flut- und Überbrückungshilfen vereinbaren können. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf unseren neuen Newsletter für flutgeschädigte Unternehmen hinweisen, den Sie auf unserer Internetseite abonnieren können. Ihre IHK Köln Aktuelles Lage und Erwartungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in der Region stabilisiert Pressemeldung, 11. August 2021. Aktuelle Konjunkturumfrage der IHK Köln: Große Unterschiede zwischen Branchen Hilfs- und Unterstützungsangebote Hinweise und Links für Unternehmen zum Coronavirus Informationen, Vorsichtsmaßnahmen und Hilfsangebote für den Umgang mit der Corona-Pandemie Liquiditätshilfen des Bundes und des Landes NRW Hier finden Sie Informationen zu den für von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen beschlossenen Liquiditätshilfen Coronavirus: Was ist bei Geschäftsreisen ins Ausland und zurück zu berücksichtigen? Wichtige Hinweise zu Einreisebestimmungen Auflagen für Betriebe und das öffentliche Leben wegen des Coronavirus Überblick über die Corona-Maßnahmen von Land und Kommunen Kurzarbeit Kurzarbeitergeld wird wegen der Auswirkungen der Corona-Krise leichter gewährt Fragen & Antworten zu Schnell- und Selbsttests Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Corona-Selbsttests und -Schnelltests sowie den Testanforderungen in Unternehmen. Corona-Impfungen in Betrieben Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Corona-Impfungen Hinweise und Links für die Wiedereröffnung Ihres Betriebs Hier finden Sie branchenübergreifende Informationen. Hinweise für einzelne Branchen sind unten verlinkt. |