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SONDERNEWSLETTER ZUR IHK WAHL 2017 | 18.05.2017

Sehr geehrter Herr Do,

Sie haben die Wahl!
Noch bis zum 29. Mai sind Sie als Berliner Unternehmen zur Wahl der Vollversammlung der IHK Berlin aufgerufen. Jedes Unternehmen hat eine Stimme und kann damit seine Branchenvertreter in das „Parlament der Berliner Wirtschaft“ wählen. Insgesamt stehen 99 Sitze zur Verfügung, von denen acht Kandidaten aus der Wahlgruppe „Freizeit- und Tourismuswirtschaft, Gastgewerbe“ besetzt werden.

Ihre IHK Berlin

Themen

Wen kann ich wählen?

Damit Sie sich ein Bild von den Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlgruppe 12 Freizeit- und Tourismuswirtschaft, Gastgewerbe machen können, finden Sie hier die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge vor. Sollten Sie einer anderen Wahlgruppe angehören, finden Sie die Kandidatinnen und Kandidaten unter folgendem Link: https://www.ihk-berlin.de/ihk-wahl/fuer-waehler/Ihre-Kandidaten

Wie kann ich wählen?

Sie müssten die Briefwahlunterlagen bereits per Post erhalten haben. Sollten Sie keine erhalten haben, dann können Sie die Online-Wahlunterlagen erneut anfordern: Wahlunterlagen hier anfordern.

Denn erstmals gibt es auch die Möglichkeit, online zu wählen. Direkt zur Online-Wahl geht es hier: https://wahl.ihk-berlin.de/
Sollten Sie Ihren Onlinezugang nicht (mehr) haben, können Sie diesen hier anfordern: Wahlunterlagen hier anfordern.

Warum sollte ich wählen?

Die Wahl ist wichtig für alle Berliner Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn die neu zu wählende Vollversammlung trifft alle wesentlichen Beschlüsse für die Arbeit der IHK und ihre Positionen gegenüber Politik und Verwaltung. Beispielsweise legt sie fest, welche Service-Angebote wir unseren Mitgliedsunternehmen unterbreiten, damit Sie noch erfolgreicher arbeiten können.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der IHK Berlin (Kammerzugehörigen).
Kammerzugehörige als natürliche Personen üben das Wahlrecht in der Regel selbst aus, es sei denn es besteht eine Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung durch einen gesetzlichen Vertreter. Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nichtrechtsfähige Personenmehrheiten üben das Wahlrecht durch eine Person aus, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann auch ein im Handelsregister eingetragener Prokurist ausüben. Kammerzugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im Kammerbezirk gelegen ist, können das Wahlrecht durch einen Wahlbevollmächtigten ausüben (es sei denn, eine im Kammerbezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle wird von einem gesetzlichen Vertreter oder in einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet).

Wenn Sie also nicht selbst wahlberechtigt sind, geben Sie bitte den Hinweis zur Wahl an die Geschäftsleitung weiter, damit die Stimme Ihres Unternehmens nicht verloren geht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Wahlseite der IHK Berlin: www.ihk-berlin.de/ihk-wahl

Impressum

Herausgeber:IHK Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
http://www.ihk-berlin.de
 
Redaktion und Inhalt:Simone Blömer
Branchenkoordinatorin Tourismus und Gastgewerbe
Tel.: +49 30 31510-432
Fax: +49 30 31510-169
[email protected]
Vertretungsberechtigte
Präsidentin
Dr. Beatrice Kramm
Hauptgeschäftsführer
Jan Eder

USt.-IdNr.: DE 136630417

Aufsichtsbehörde
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Telefon: +49 30 9013-0
Telefax: +49 30 9013-8455
E-Mail: [email protected]

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