Sehr geehrte Damen und Herren! Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt: Gesetz vom ....., über die Einrichtung von Pflegeverbänden (Steiermärkisches Pflegeverbandsgesetz - StPVbG) Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar. Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Stmk. Volksrechtegesetz). Mit freundlichen Grüßen Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung Verfassungsdienst 8010 Graz, Burgring 4 (0316) 877-4035; [email protected] Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an [email protected] oder besuchen Sie auch die „ Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark. Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010 Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035. Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen. |