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| Herr Achternaam Voornaam Newsletter Begutachtung
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Sehr geehrte Damen und Herren! Folgende Vorschrift wurde zur Begutachtung ausgesandt: Gesetz vom ....., mit dem die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz, das Gemeindebedienstetengesetz 1957, das Steiermärkische Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, das Steiermärkische Musiklehrergesetz, das Steiermärkische Musiklehrergesetz 2014 und das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden anzustellenden Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen, Erzieherinnen/Erzieher an Horten und Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer geändert werden (Gemeindedienstrechts-Novelle 2020) Sie ist auf der Plattform Landesrecht im Menüpunkt „ Begutachtungen" am Verwaltungsserver Steiermark abrufbar. Mit freundlichen Grüßen Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung Verfassungsdienst 8010 Graz, Burgring 4 (0316) 877-4035; [email protected] Bei allgemeinen Fragen zum Landesrecht wenden Sie sich bitte an [email protected] oder besuchen Sie auch die „ Plattform Landesrecht" (http://www.landesrecht.steiermark.at/) am Verwaltungsserver Steiermark. Medieninhaber und Herausgeber: Land Steiermark (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung Verfassungsdienst), 8010 Graz, Burgring 4, Tel.: +43 (316) 877-4035. Grundlegende Richtung ist die Information über Begutachtungen von Landesgesetzen.
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| Kontakt: [email protected] System: icomedias © Amt der Steiermärkischen Landesregierung
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