welche Folgen haben Fehler im Anzeigenverfahren bei Massenentlassungen? Das bleibt weiter offen. Nach der Divergenzanfrage des 6. an den 2. BAG-Senat hat dieser jetzt den EuGH angerufen. Einen starken EU-Bezug hat auch das BAG-Urteil v. 16.2.2023 - 8 AZR 450/21 (ArbRB 2023, 67 [Marquardt], s. auch Reufels/Loewke, ArbRB 2023, 317 ff.), wonach das bessere Verhandlungsgeschick eines Mannes keine höhere Vergütung rechtfertigt. Hiervon ausgehend untersucht Prof. Dr. Felix Hartmann in der neuen Ausgabe des ZFA wissenschaftlich vertieft das Verhältnis von Entgeltdiskriminierung und Vertragsfreiheit - unbedingte Leseempfehlung! Einen schönen Fastelovend wünscht Ihnen |