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| | der AGH Hamm hat entschieden, dass ein freigestellter Betriebsratsvorsitzender kein Syndikusanwalt sein kann. Lesen Sie hierzu einen Experten-Blog-Beitrag von Dr. Detlef Grimm. Außerdem in diesem Newsletter: ein Urteil zu der Frage, ob freigestellte Arbeitnehmer an Betriebsausflügen u.Ä. teilnehmen dürfen, sowie eine Entscheidung zur Zulässigkeit der Mindestkörpergrößen für Polizeibewerber in NRW. Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen Petra Rülfing Redaktion ArbRB (verantw.) |
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ArbG Köln 22.6.2017, 8 Ca 5233/16 Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Teilnahme an vom Arbeitgeber durchgeführten Veranstaltungen wie z.B. Weihnachtfeiern, Betriebsausflügen aufgrund des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes, soweit dieser die Teilnahme betriebsöffentlich den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmern anbietet. Für den individuellen Ausschluss und die Ungleichbehandlung ist ein Sachgrund erforderlich. [Justiz Nordrhein-Westfalen online ] | |
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VG Düsseldorf 8.8.2017, 2 K 7427/17 Die durch Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für die Einstellung in den Polizeidienst des Landes festgelegten Mindestgrößen von 163 cm für Frauen und 168 cm für Männer sind unwirksam. Nach dem im GG verankerten Prinzip der Bestenauslese darf der Zugang zum Beamtenverhältnis nur von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abhängig gemacht werden. [VG Düsseldorf PM vom 8.8.2017] | |
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ArbG Solingen 20.6.2017, 3 Ca 153/17 Ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot ist nicht dazu geeignet, dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers eines Reisebüros zu dienen, wenn die Arbeitnehmerin als Reiseverkehrskauffrau im Bereich Kreuzfahrten tätig war. Das aufgrund dessen unverbindliche Verbot wird nicht durch eine Vertragsstrafen-Klausel gesichert. [Justiz Nordrhein-Westfalen online] | |
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LAG Nürnberg, 9.5.2017, 7 Sa 560/16 Schließt eine Ausschlussklausel Mindestlohnansprüche nicht von der Regelung aus, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Ausschlussklausel insgesamt. Die Ausschlussfrist ist nur unwirksam, soweit sie Ansprüche auf Mindestlohn tangiert. Ansprüche auf Urlaubs- und Überstundenabgeltung sind grds. nicht betroffen. [Bayerische Staatskanzlei online] | |
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OLG Hamm 19.6.2017, 8 U 18/17 Das Erreichen eines Alters von 60 Jahren kann im Dienstvertrag mit einem GmbH-Geschäftsführer als Altersgrenze vereinbart werden, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt. Wenn gewährleistet ist, dass dem Geschäftsführer nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung zusteht, verstößt eine derartige Regelung nämlich nicht gegen das AGG. [OLG Hamm Pressemitteilung vom 2.8.2017] | |
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Der Anwaltsgerichtshof Hamm (AGH Hamm) hat im Urteil vom 25.11.2016 (1 AGH 50/16, AnwBl 2017, 444f.) entschieden, dass die Ausübung der Tätigkeit als freigestellter Betriebsratsvorsitzender der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt für die anwaltliche Tätigkeit als Spezialist im Bereich "Regress/Rückforderung" einer Versicherung entgegensteht. | | |
Bei einem Betriebsübergang stellt sich häufig die Frage, ob arbeitsvertraglich in Bezug genommene Tarifregelungen - statisch oder dynamisch - fortgelten. Hier bringt das aktuelle EuGH-Urteil in der Rechtssache "Asklepios" (C-680/15 u. C-681/15) ein Stück mehr Klarheit. Der Beitrag erläutert, welche Auswirkungen die Entscheidung aus Luxemburg auf das deutsche Recht hat. | | |
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