EuGH klärt wichtige Frage zum Betriebsübergang: Lesen Sie hierzu einen Experten-Blog-Beitrag von Axel Groeger | Bundestag beschließt DSAnpUG-EU | BAG verneint Anwendbarkeit der griechischen Spargesetze in Deutschland
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  In Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (IDEAS) 03.05.2017  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

dynamische Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen gelten auch nach einem Betriebsübergang fort. Das hat der EuGH letzten Donnerstag in der Rechtssache "Asklepios" entschieden. Lesen Sie hierzu einen Experten-Blog-Beitrag von Axel Groeger. Eine eingehende Analyse der Entscheidung wird zudem in Heft 5 des ArbRB erscheinen (ET: 20.5.2017).

Auch aus der Gesetzgebung gibt es Wichtiges zu vermelden: Der Bundestag hat am 27.4.2017 das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung (DSAnpUG-EU) beschlossen.

Außerdem in diesem Newsletter: eine BAG-Entscheidung zur Anwendbarkeit der griechischen Spargesetze in Deutschland und ein für Flugpersonal wichtiger Schlussantrag eines EuGH-Generalanwalts.

Ich wünsche Ihnen viel Nutzen aus der Lektüre und einen schönen Tag
Petra Rülfing
Redaktion ArbRB (verantw.)

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Meldungen:

Schlussantrag des Generalanwalts: Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über Verträge von Flugpersonal
 
Griechische Spar-Gesetzgebung wirkt sich auf deutschem Recht unterliegende Arbeitsverhältnisse nicht unmittelbar aus
 
Erneute Steigerung der Rentenbezüge
 
Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680
 
BlogDynamische Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen nach Betriebsübergang (Groeger)
 
Aus dem HeftAnspruch auf leidensgerechte Beschäftigung - Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Schwerbehinderten und anderen Arbeitnehmern (Windeln, ArbRB 2017, 113)
 


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EuGH-Generalanwalt 27.4.2017, C-168/16 und C-169/16

Schlussantrag des Generalanwalts: Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten über Verträge von Flugpersonal

Der zuständige Generalanwalt am EuGH schlägt vor, auf Arbeitsverträge von Stewardessen und Stewards die Rechtsprechung zu Arbeitsverträgen, die im Hoheitsgebiet mehrerer Mitgliedstaaten erfüllt werden, anzuwenden. Danach ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer hauptsächlich für den Arbeitgeber tätig wird.
[EuGH PM Nr. 41/17 vom 27.4.2017]


BAG 26.4.2017, 5 AZR 962/13

Griechische Spar-Gesetzgebung wirkt sich auf deutschem Recht unterliegende Arbeitsverhältnisse nicht unmittelbar aus

Die sog. Spar-Gesetze, die Griechenland zur Umsetzung der Vereinbarungen mit der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds erlassen hat, gelten in Deutschland nicht unmittelbar. Sie können als drittstaatliche Eingriffsnormen nur bei der Auslegung ausfüllungsbedürftiger deutscher Normen Berücksichtigung finden.
[BAG PM Nr. 22/17 vom 26.4.2017]


Erneute Steigerung der Rentenbezüge

Wie bereits in den letzten sechs Jahren werden die Renten auch 2017 ansteigen. Ab dem 1.7.2017 erhalten Rentner in den neuen Bundesländern 3,59 Prozent und in den alten Bundesländern 1,9 Prozent mehr Rente. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am 26.4.2017 auf den Weg gebracht.
[Die Bundesregierung online]


Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680

Das Bundeskabinett hat am 01.02.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung sowie zur Umsetzung der Richtlinie EU/2016/680 (DSAnpUG-EU) beschlossen.  Am 27.4.2017 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen.
[Bundesministerium des Innern]


BlogDynamische Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen nach Betriebsübergang (Groeger)

Der EuGH hat entschieden, dass Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG vom 12.3.2001 in Verbindung mit Art. 16 der GR-Charta dahin auszulegen ist, dass eine zwischen dem Veräußerer und dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag privatautonom vereinbarte dynamische Verweisungsklausel, wonach sich ihr Arbeitsverhältnis nicht nur nach einem zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden Kollektivvertrag, sondern nach dem Kollektivvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung einschließlich der ihn ergänzenden, ändernden und ersetzenden Kollektivverträge richtet, auch nach einem Betriebsübergang fortgilt,  sofern das nationale Recht für den Erwerber eines Betriebes sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten vorsieht.
 


Aus dem HeftAnspruch auf leidensgerechte Beschäftigung - Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Schwerbehinderten und anderen Arbeitnehmern (Windeln, ArbRB 2017, 113)

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, die vom Arbeitgeber zugewiesene Tätigkeit zu erbringen. Der Beitrag stellt dar, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit zuweisen kann und wann Arbeitnehmer einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf leidensgerechte Beschäftigung haben.
 


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