EuGH 6.2.2018, C-359/16 Gerichte dürfen Sozialversicherungsbescheinigung von innerhalb der EU entsandten Arbeitnehmern im Fall eines Betrugs außer Acht lassen Die nationalen Gerichte dürfen die Sozialversicherungsbescheinigung von innerhalb der EU entsandten Arbeitnehmern im Fall eines Betrugs außer Acht lassen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es der ausstellende Träger unterlässt, die Bescheinigung anhand von ihm zur Kenntnis gebrachten Beweisen für Betrug innerhalb einer angemessenen Frist erneut zu prüfen. [EuGH PM Nr. 10 vom 6.2.2018] | |
| BAG 8.11.2017, 5 AZR 692/16 Gesetzlicher Mindestlohn: Zur Anrechenbarkeit von Prämien Nicht nur das dem Angestellten gezahlte Grundgehalt ist zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs geeignet, auch vom Arbeitgeber gewährte Prämien (hier: für durchgehende Arbeitsfähigkeit, Sauberkeit und Ordnung) können mindestlohnwirksam sein. Mindestlohnwirksam sind alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen. LAG Berlin-Brandenburg 17.1.2018, 15 BVL 5011/16 Der Tarifvertrag über den Urlaub und die Zusatzversorgung für das Maler- und Lackiererhandwerk gilt für alle Unternehmen des Maler- und Lackiererhandwerkes müssen Beiträge an eine Sozialkasse zahlen. Das folgt aus dem Tarifvertrag über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung für das Maler- und Lackiererhandwerk, der bereits kraft Gesetzes auf alle erfassten Arbeitgeber Anwendung findet. Daher kann dahinstehen, ob die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags wirksam ist. [LAG Berlin-Brandenburg PM vom 18.1.2018] | |
| OVG Lüneburg 9.2.2018, 3 ZD 10/17 Krank zum Dschungelcamp: Vorläufige Dienstenthebung einer Lehrerin rechtmäßig Eine Lehrerin, die als Mutter einer Teilnehmerin der Reality-Show "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" ("Dschungelcamp"), ihre Tochter im trotz Krankschreibung nach Australien begleitet hatte, darf bis zum Abschluss des sie betreffenden Disziplinarverfahrens keinen Dienst mehr tun. Sie erhält zudem nur noch einen Teil ihrer Dienstbezüge. [OVG Lüneburg PM vom 9.2.2018] | |
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