Wegen steigender Infektions-Zahlen hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen verschärft. Für religiöse Veranstaltungen ändert sich nichts: Es sind weiterhin Gottesdienste mit maximal 50 Menschen möglich. Die Kantone können die Obergrenze auch tiefer ansetzen. So gilt in Nidwalden, Solothurn und im Tessin eine Obergrenze von maximal 30 Menschen pro Gottesdienst. Quelle: kath.ch Es wird weiterhin empfohlen vorsichtig zu sein und auf Schutzmassnahmen in den Moscheen zu achten. Siehe auch FIDS_Covid 19, Update_Schutzkonzept Quelle: Bild, IGBA, Oberentfelden |