Falls Ihnen der Newsletter nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
| Newsletter Ausgabe 2682000-2024 vom 29. Februar 2024 |
Inhalt:
MAGAZIN
| Editorial: Kassenbetrug 3.0 | | Aus dem BMF: Diskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung | | Regelungsvorhaben: Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbands zum Diskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung | | Rechtsprechung: Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig | | Rechtsprechung: Einzelaufzeichnungspflicht bei Einnahmen-Überschussrechnung | | Aus der Finanzverwaltung: Thüringer Finanzämter setzen verstärkt auf Kassen-Nachschauen | | Literatur: Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung (Jörg Burkhard) | | Pressespiegel / Linktipps | | Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate |
| DATEV: Wirtschaftsprüfung in der Praxis – die neue kostenfreie digitale Ausgabe ist da! | | hmd-software: Unser Engagement für Mensch und Umwelt | | Caseware: Caseware ESG: Am Anfang steht die Wesentlichkeitsanalyse |
| Editorial: Kassenbetrug 3.0 Die technischen Anforderungen an elektronische Kassensysteme werden immer weiter verfeinert, damit nur ja kein Umsatz in einem Kassensystem versickert und der Besteuerung entzogen wird. Die Finanzamtsmitarbeiter werden zur Kassennachschau und zur Außenprüfung technisch so ausgestattet, dass sie jeden Winkel eines Kassensystems und seine Daten akribisch ausleuchten können. Technisch alles wohl durchdacht. Doch die beste Technik hilft nichts, solange es möglich ist, gleich ein ganzes Kassensystem gegenüber dem Fiskus zu unterschlagen. Da die Meldepflicht für elektronische Kassen nach wie vor ausgesetzt ist, wissen die Prüfer vor Ort nicht, wie viele Kassen ein Unternehmen überhaupt einsetzt. Wer es darauf anlegt, Bargeldumsätze zu verbergen, muss heutzutage in eine zusätzliche der Kassensicherungsverordnung genügende (und entsprechend teure) Kasse investieren. Früher genügte es, Verkäufe gar nicht erst in die Kasse einzugeben oder eine Kasse mit Zappersoftware einzusetzen. Bei hinreichend krimineller Energie könnte sich das Investment lohnen, zumal es statistisch Jahrzehnte dauern kann bis zur nächsten Kassennachschau. Ihr Gerhard Schmidt
| |
| Aus dem BMF: Diskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Das BMF hat einen Entwurf für eine Verordnung zur digitalen Schnittstelle für Buchführungsdaten veröffentlicht. Die Verordnung regelt einen einheitlichen Standard, mit dem Buchführungsdaten im Rahmen einer Außenprüfung oder Kassen-Nachschau an die Finanzverwaltung übermittelt werden sollen. Mehr ...
| |
| Regelungsvorhaben: Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbands zum Diskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Der Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat zu einem Diskussionsentwurf zur Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Stellung genommen, den das BMF vorgelegt hat. Grundsätzlich begrüßt der DStV die Vereinheitlichung der Schnittstellen. Diese können weitere Digitalisierungsbestrebungen begünstigen. Auch die antizipierte Beschleunigung von Betriebsprüfungen befürwortet er. Kritisiert wird, dass der vorliegende Entwurf einen Datensatz-Mindestumfang vorsieht, der über die besteuerungsrelevanten Angaben deutlich hinausgehen dürfte. Mehr ...
| |
| Rechtsprechung: Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig Die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über. Dazu gehört auch die Duldung der Betriebsprüfung. Dies hat das Hessische Finanzgericht am 10.05.2023 entschieden. Mehr ...
| |
| Rechtsprechung: Einzelaufzeichnungspflicht bei Einnahmen-Überschussrechnung Das Finanzgericht Düsseldorf entschied: Obwohl der Betreiber eines Lebensmitteleinzelhandels ein elektronisches Kassensystem einsetzte, das die Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnen und langfristig speichern konnte, war es für ihn nicht erforderlich, seine Barumsätze einzeln aufzuzeichnen, da er seine Gewinne durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte. Dies galt bezüglich der Rechtslage von 2016 bis 2019 und entgegen dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010. Mehr ...
| |
| Aus der Finanzverwaltung: Thüringer Finanzämter setzen verstärkt auf Kassen-Nachschauen Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" hatte Anfang Februar 2024 die Steuerverwaltungen der Länder kritisiert und dargelegt, dass insgesamt zu wenig Kassen-Nachschauen durchgeführt würden. Der Veröffentlichung lag eine Untersuchung des Bundesrechnungshofs zugrunde. Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert erklärt hierzu: „Diese Kritik nehmen wir natürlich sehr ernst. Auch in Thüringen gab es in den Jahren 2020 bis 2022 viel zu wenig Kassen-Nachschauen – die Ursachen dafür waren jedoch vor allem pandemiebedingt." Laut Finanzministerium ist der Aufholprozess nun jedoch in vollem Gange. Mehr ...
| |
| Literatur: Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung (Jörg Burkhard) Das Werk ist ein umfangreicher Kommentar zu den Verfahrensregeln zum Steuerstrafrecht und zur Betriebsprüfung mit zahlreichen Fallbeispielen, Strategiehinweisen, allem Einschlägigem zum Verfahren sowie Mustertexten. Es gibt Hinweise für richtige Verteidigungsstrategien und bietet interessante Anregungen und Lösungsvorschläge sowohl für kritische Situationen im Vorfeld einer Betriebsprüfung als auch für den Ablauf selbst. Checklisten weisen auf alles Wichtige beim Verfahrensablauf hin. Mehr ...
| |
| Pressespiegel / Linktipps * Betriebsprüfung: Gute Vorbereitung zahlt sich aus (Handwerksblatt, 16.02.24) * Vorteile der digitalen Buchführung (hamburg-magazin.de, 15.02.24) * Adieu Aktenschrank und Dokumentenstapel (eGovernement, 14.02.24) * Digitalisierung endet schon im Rechnungswesen (Silicon, 13.02.24) * Wie Gastwirte bei der Steuer tricksen und warum der Staat zu wenig kontrolliert (Spiegel, 06.02.24) Mehr ...
| |
| Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate * 16.05. Berlin: 5. FeRD-Konferenz (Forum elektronische Rechnung Deutschland) * 10.06.-11.06. Berlin: E-Rechnungsgipfel 2024 (Vereon) Mehr ...
| |
| DATEV: Wirtschaftsprüfung in der Praxis – die neue kostenfreie digitale Ausgabe ist da! Sie sind Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin und möchten die Risiken nach den neuen Prüfungsstandards sicher identifizieren und beurteilen. Im Expertengespräch äußert sich das IDW zu den aktuellen Anforderungen. Erfahren Sie in unserem Beitrag „Risiken auf der Aussageebene erfassen und beurteilen", wie die DATEV-Prüferlösung Sie dabei unterstützen kann. Mehr ... |
| hmd-software: Unser Engagement für Mensch und Umwelt Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Umweltschutz im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern und unsere negativen Umweltauswirkungen durch Prozess- und Ressourcenoptimierung zu reduzieren. Hierfür setzen wir uns jedes Jahr ein Umweltziel zur Verbesserung unserer betrieblichen Umweltleistung. Ressourcen werden schonend eingesetzt und der Einsatz gefährlicher Stoffe, soweit es die innerbetrieblichen Arbeitsabläufe zulassen, weitestgehend vermieden. Durch systematische Implementierung effizienter Umweltprozesse im gesamten Unternehmen, sollen auch zukünftig weitere Einsparmaßnahmen erkannt und umgesetzt werden. Unsere Umweltpolitik leben wir intern und tragen diese an unsere Kunden und Mandanten weiter. Mehr ... |
| Caseware: Caseware ESG: Am Anfang steht die Wesentlichkeitsanalyse Ab diesem Jahr werden stufenweise immer mehr deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Die Vorbereitung darauf ist allerdings nur eine von vielen Herausforderungen, die Unternehmen aktuell zu bewältigen haben. Nicht nur das Verständnis und die Interpretation der neuen Vorgaben erweisen sich als schwierig, sondern auch die Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse sowie die Sammlung von Daten treiben viele Unternehmen an ihre Grenzen. Genau an diesem Punkt setzen wir mit unserer Lösung Caseware ESG an. Mehr ... |
| Redaktion: Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Fon 030 / 893 45 42 Email [email protected] Internet www.elektronische-steuerpruefung.de Herausgeber: Compario - Media-Edition-Consult Inh. Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt Mariannenstraße 15a, 12209 Berlin Fon 030 / 893 45 42 Email [email protected], Internet www.compario.de Berlin Copyright (c) Compario, Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Berlin Abmelden
|
|