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| Newsletter Ausgabe 12-2024 vom 23. Dezember 2024 |
Inhalt:
MAGAZIN
| Editorial: Mehr Freude als Frust mit der Digitalisierung im Jahr 2025? | | Aus dem BMF: Fragen und Antworten zum Kassengesetz | | Literatur: Kassenführung (Gerd Achilles) | | Aus der Finanzverwaltung: Aufbau des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen | | Rechnungshof: Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken | | Rechtsprechung: Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln durch Einzelhändler | | Digitalisierung: Leitfaden Digitalisierungsroadmap | | Pressespiegel / Linktipps | | Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate |
| hmd-software: Starten Sie ins digitale Zeitalter – mit dem hmd.digitalaudit für Ihre Steuerkanzlei | | Caseware: Herausforderungen der CSRD Berichtspflicht: erste Erfahrungen und Lösungsansätze | | DATEV: Nutzen Sie unser Experten-Know-how |
| Editorial: Mehr Freude als Frust mit der Digitalisierung im Jahr 2025? 70 Prozent haben ihre technischen Geräte wie Computer, Smartphone oder Drucker bei Problemen schon angeschrien, ergab eine aktuelle Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Frust und Freude mit und an IT können während der Weihnachtstage eng beieinander liegen. Einerseits die Freude über das angesagte Smartphone unter dem Weihnachtsbaum oder das neue smarte Türschloss. Andererseits der Frust, wenn die Streaming-App für Weihnachtslieder nicht reagiert oder man mitten in der virtuellen Familienfeier aus der Videokonferenz fliegt. Blicken wir mit der thematischen Brille dieses Forums ins neue Jahr, dann sehe ich perspektivisch vor allem Grund zur Freude. Die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht bis 2028 wird für manche Unternehmen erst einmal frustrierend sein. Wenn aber das Ökosystem des elektronischen Rechnungsaustauschs in der Wirtschaft etabliert ist, spätestens dann gibt es reichlich Grund zur Freude. Die Geschäftsprozesse werden unternehmensübergreifend und im Unternehmen selbst effizienter, die Rechnungseingangskanäle vereinheitlicht. Das ersetzendes Scannen von Papierdokumenten wird obsolet und damit auch die penible Dokumentation seines Verfahrens. Elektronische Dokumente lassen sich mit einem Mausklick einfach, kostengünstig und platzsparend aufbewahren, die Regale mit Aktenordnern können abgebaut werden. Da wird die gerade im Bürokratieentlastungsgesetz IV um zwei Jahre reduzierte Aufbewahrungsfrist kaum noch als Erleichterung wahrgenommen. Ich wünsche Ihnen – privat wie geschäftlich – für das Jahr 2025 viel Freude mit der Digitalisierung und wenig Frust. Entspannte und besinnliche Weihnachtstage Ihr Gerhard Schmidt
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| Aus dem BMF: Fragen und Antworten zum Kassengesetz Zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ("Kassengesetz") hat das BMF einen umfangreichen Frage- und Antwortenkatalog veröffentlicht. Neben Antworten auf allgemeine Fragen werden darin Orientierungshilfen für die Anwendung des § 146a AO und der KassenSichV gegeben. Mehr ...
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| Literatur: Kassenführung (Gerd Achilles) Wie Kassenaufzeichnungen zu führen sind, ist gesetzlich nicht vorgegeben. So kann der weitaus überwiegende Teil der Steuerpflichtigen seine Kasseneinnahmen und -ausgaben noch immer klassisch auf Papier oder elektronisch festhalten, soweit das eingesetzte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entspricht. Welche Formen, Anforderungen und typischen Fehlerquellen Sie jedoch unbedingt im Blick behalten müssen, zeigt Ihnen der erfahrene Betriebsprüfer Gerd Achilles entlang der wichtigsten Gestaltungsfragen. Mehr ...
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| Aus der Finanzverwaltung: Aufbau des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen Der Aufbau des neuen Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW (LBF NRW) ist weitgehend abgeschlossen. Zum bevorstehenden Jahreswechsel konzentriert Nordrhein-Westfalen die gesamte Schlagkraft und Kompetenz seiner Steuerfahndung in einer neuen Behörde und geht damit einen in Deutschland bislang einzigartigen Weg im Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität, Geldwäsche und schweren Steuerbetrug. Mehr ...
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| Rechnungshof: Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken Die EU-Vorschriften zum Schutz vor schädlichen Steuerregelungen und vor Steuervermeidung durch Unternehmen haben Lücken. Dies geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die EU konnte dem zufolge lediglich erste Abwehrmaßnahmen ergreifen, da die direkte Besteuerung in der Hand der EU-Länder liegt. Darüber hinaus seien die Regelungen der EU lückenhaft, da die EU-Länder sie unterschiedlich auslegten und es keine gemeinsamen Vorgaben für die Leistungsüberwachung gebe. Mehr ...
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| Rechtsprechung: Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln durch Einzelhändler Der Bundesfinanzhof (BFH) hat beschlossen: Eine Hinzuschätzung wegen Verstoßes gegen Aufzeichnungspflichten kommt nicht in Betracht, soweit der Steuerpflichtige darauf vertrauen durfte, dass er von einer ihm durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingeräumten Aufzeichnungserleichterung Gebrauch gemacht hat. Mehr ...
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| Digitalisierung: Leitfaden Digitalisierungsroadmap Studien zeigen, dass nur 42 Prozent der KMU eine klar definierte Digitalisierungsstrategie verfolgen, obwohl der Druck zur digitalen Transformation stetig wächst. Mit der Broschüre „Leitfaden Digitalisierungsroadmap" bietet das Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe eine praxisnahe Orientierungshilfe für mittelständische Unternehmen, die ihre Digitalisierungsstrategie voranbringen möchten. Die Broschüre zeigt detailliert auf, wie Unternehmen systematisch einen Digitalisierungs-Fahrplan erstellen und umsetzen können, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und neue Wachstumspotenziale zu erschließen. Mehr ...
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| Pressespiegel / Linktipps * Modernisierung der Außenprüfung: Das ist neu ab 1.1.25 (IWW, 09.12.24) * Pflicht zur E-Rechnung: Software kann so viel mehr (Deutsche Handwerks Zeitung, 05.12.24) * Folgeprüfung vermeiden: Tatsächliche Verständigung als Lösung (Deutsche Handwerks Zeitung, 02.12.24) Mehr ...
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| Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate * 16.01. Webinar: Herausforderungen der CSRD Berichtspflicht: erste Erfahrungen und Lösungsansätze (Caseware) * 05.02.-06.02. Online: Fachtage Wirtschaftsprüfung (Datev) * 23.06.-25.06. Berlin: E-Rechnungsgipfel 2025 (Vereon) Mehr ...
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| hmd-software: Starten Sie ins digitale Zeitalter – mit dem hmd.digitalaudit für Ihre Steuerkanzlei Wollen Sie wissen, wie digital Ihre Steuerkanzlei wirklich ist? Mit dem hmd.digitalaudit erhalten Sie eine maßgeschneiderte Handlungsempfehlung, die Ihre Kanzlei auf das nächste Level der Digitalisierung bringt. Starten Sie jetzt in die Zukunft und optimieren Sie Ihre internen Prozesse, Ihre Kommunikation und das digitale Angebot für Ihre Mandanten. Mehr ... |
| Caseware: Herausforderungen der CSRD Berichtspflicht: erste Erfahrungen und Lösungsansätze In den letzten Jahren stehen Unternehmen vor einer Vielzahl neuer Anforderungen, insbesondere durch die "Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)". Im Rahmen eines interaktiven Workshops beim Nachhaltigkeitskongress haben wir mit den Teilnehmenden ihre Erfahrungen und Herausforderungen bei der Umsetzung der Berichtspflichten beleuchtet. Dabei wurde auch deutlich, dass die Bedeutung von Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen kontinuierlich zunimmt. Wir möchten Ihnen die gewonnenen Erkenntnisse und unsere Empfehlungen in einem kostenfreien Webinar präsentieren. Seien Sie dabei und profitieren Sie von wertvollen Einblicken und Lösungsansätzen für Ihre eigenen Nachhaltigkeitsberichte. Mehr ... |
| DATEV: Nutzen Sie unser Experten-Know-how Entlasten Sie sich und Ihr Prüfungsteam. Lagern Sie Tätigkeiten sicher und mandatsgeschützt an DATEV aus. Erfahrene Kolleginnen und Kollegen unterstützen Sie in folgenden Aufgabengebieten: Digitale Datenanalyse – Daten in DATEV Datenprüfung importieren, Digitale Datenanalyse – Journalbuchungen prüfen, Digitale Datenanalyse: Begleitung durch den Prüfungsprozess, IT prüfen und Unterstützung bei der Qualitätssicherung. Mehr ... |
| Redaktion: Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Fon 030 / 893 45 42 Email [email protected] Internet www.elektronische-steuerpruefung.de Herausgeber: Compario - Media-Edition-Consult Inh. Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt Mariannenstraße 15a, 12209 Berlin Fon 030 / 893 45 42 Email [email protected], Internet www.compario.de Berlin Copyright (c) Compario, Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Berlin Abmelden
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