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| Newsletter Ausgabe 9-2020 vom 7. Oktober 2020 |
Inhalt:
MAGAZIN
| Editorial: Kassen-Querelen zwischen Bund und Ländern | | Aus dem BMF: Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019 | | Aus der Finanzverwaltung: Niedersachsen stellt Voraussetzungen für eine Fristverlängerung bis 31.03.2021 bei der TSE Nachrüstung für elektronische Kassensysteme klar | | Aus dem BMF: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung und Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsmäßigen Rechnung | | Digitalisierung: KPMG-Studie 2020: Digitalisierung im Rechnungswesen stagniert | | Literatur: IT-gestützte Maßnahmen zur Erhöhung von Tax Compliance (Christian Huber) | | Pressespiegel / Linktipps | | Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate |
| FibuNet: Prozessdokumentation im Rechnungswesen leicht gemacht | | DATEV: Kostenfreie Infobroschüre für den Prüferalltag - Im Fokus: Softwaregestützte Abschlussprüfung | | GISA: E-Rechnung wird Pflicht – so geht es weiter! | | Verfahrensdoku: Verfahrensdokumentation einfach abhaken! | | Audicon: IDEA & Co. – garantierter Lernerfolg mit Online-Trainings |
| Editorial: Kassen-Querelen zwischen Bund und Ländern „Bezugnehmend auf die Erörterungen des Bundes mit den obersten Finanzbehörden der Länder …“, so beginnen normalerweise BMF-Schreiben. Nicht so in dem unlängst veröffentlichten zur „Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme“, über das wir nachfolgend berichten. Dort steht stattdessen „Aus gegebenen Anlass …“. Anlass ist die Verlängerung der Frist der Nichtbeanstandungsregelung über den 30. September 2020 hinaus durch die meisten Bundesländer. Dem Bund passt das nicht. Und das teilt er den Ländern in seinem Schreiben mit. Wenn diese eine Verlängerung der Frist für die Nichtbeanstandungsregelung wollen, gilt: „… abweichende Erlasse bedürfen der Abstimmung … zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder.“ Klar, dass der Bund dabei nicht mitspielen will. „Womit hat der Bund ein Problem, wir halten uns doch treu an alle Vereinbarungen mit ihm?!“, fragt das Landesamt für Steuern Niedersachsen. Zu den Vereinbarungen gehört, dass jeder Kassenbetreiber einen Antrag auf Bewilligung von Erleichterungen stellen kann. Da eine Masse von Anträgen zu erwarten ist, deren Bearbeitung die Finanzämter erhebliche Ressourcen kosten würde, werden Bewilligungen bis zum 31.3.2021 einfach antragslos gewährt. Das Landesamt sieht darin eine „ermessenslenkende Entscheidung“, die ganz im Einklang mit der Abgabenordnung und dem Anwendungserlass dazu steht. Ihr Gerhard Schmidt
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| Aus dem BMF: Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019 Das BMF weist in dem Schreiben darauf hin, dass weiterhin gilt: Ab dem 1. Januar 2020 besteht nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen die Pflicht , dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Die Frist der Nichtbeanstandungsregelung des BMF-Schreibens vom 6. November 2019 läuft nach dem 30. September 2020 aus. Ab dem 1. Oktober 2020 sind elektronische Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Mehr ...
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| Aus der Finanzverwaltung: Niedersachsen stellt Voraussetzungen für eine Fristverlängerung bis 31.03.2021 bei der TSE Nachrüstung für elektronische Kassensysteme klar Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat am 10. Juli 2020 ein Informationsblatt "Kassenaufrüstung TSE - Gewährung einer antragslosen, stillschweigenden Fristverlängerung" veröffentlicht, in dem darüber informiert wurd, unter welchen Voraussetzungen eine antragslose, stillschweigende Fristverlängerung längstens bis zum 31. März 2021 gewährt wird. In einem ergänzenden Hinweis vom 11. September 2020 stellt das Landesamt klar: Die Regelung steht nicht im Widerspruch zur Sichtweise des BMF in dessen am 11. September veröffentlichten Schreiben, das eine Firstverlängerung nicht vorsieht. Mehr ...
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| Aus dem BMF: Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung und Vorsteuerabzug ohne Besitz einer ordnungsmäßigen Rechnung Mit dem Schreiben setzt das BMF die Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung seit dem Jahr 2016 um. Aus Unternehmenssicht geht es im Kern dabei um die Frage: Unter welchen Voraussetzungen ist eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich, ohne dass für einen zu Unrecht in Anspruch genommene Vorsteuerabzug ggf. über mehrere Jahre Zinsen nach § 233a AO gezahlt werden müssen? Mehr ...
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| Digitalisierung: KPMG-Studie 2020: Digitalisierung im Rechnungswesen stagniert In den vergangenen beiden Jahren haben Unternehmen bei der Digitalisierung des Rechnungswesens kaum Fortschritte gemacht. Das zeigt die Umfrage „Digitalisierung im Rechnungswesen 2020" von KPMG und der Ludwig-Maximilians-Universität München, für die zum vierten Mal CFO's, Chief Accountants und andere leitende Führungskräfte aus 331 Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt wurden. So haben sich seit 2018 unterschiedliche Technologien von Cloud-Lösungen über Big-Data-Tools und Künstliche Intelligenz bis hin zu Blockchain-Technologien im Rechnungswesen nicht nennenswert weiterverbreitet. Und erst sieben Prozent der Studienteilnehmer sind zu SAP S/4HANA gewechselt - eines der wichtigsten Projektvorhaben der digitalen Transformation in den nächsten Jahren. Mehr ...
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| Literatur: IT-gestützte Maßnahmen zur Erhöhung von Tax Compliance (Christian Huber) Durch die freiwillige Implementierung IT-gestützter Maßnahmen können Steuerpflichtige den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und darüber hinaus außersteuerliche Vorteile realisieren. Zur Sicherstellung des Verifikationsauftrages nutzt die Finanzverwaltung ebenfalls IT-gestützte Maßnahmen. Der Beitrag IT-gestützter Maßnahmen zur Erhöhung von Tax Compliance wird durch zwei Teilziele beurteilt. In einem ersten Schritt wird das Verhalten der Steuerpflichtigen und die Reaktion der Finanzverwaltung auf dieses Verhalten erörtert. Darauf aufbauend wird die Erhöhung von Tax Compliance durch IT im Besteuerungsverfahren anhand von konkreten Beispielen dargestellt. Mehr ...
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| Pressespiegel / Linktipps * Corona-Dokumentation: Gerüstet für die Betriebsprüfung (handwerksblatt.de, 23.09.2020) * Ein Kassenbuch ist Pflicht – auch ohne Kasse (handwerk.com, 15.09.2020) * Diese brisanten Methoden setzt das Finanzamt bei der Betriebsprüfung ein (Deutsche Wirtschaftsnachrichten, 14.09.2020) *Vorsteuerabzug bei Verletzung der einkommensteuerlichen Aufzeichnungspflichten (Haufe, 02.09.2020) Mehr ...
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| Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate * 09.10. Webinar: Remote-Prüfung mit IDEA Datenanalyse (Audicon) * 29.10.-30.10. Berlin: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev) * 12.11.-13.11. Online: Digital Office Conference 2020 (Bitkom) * 13.11. Webinar: Continuous Auditing mit Datenanalyse (Audicon) * 08.12.-09.12. Hamburg: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev) Mehr ...
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| FibuNet: Prozessdokumentation im Rechnungswesen leicht gemacht Mit den C4B Manuals können Sie selbst Geschäftsprozesse einer eingehenden Auditierung unterziehen, an den Stand der aktuellen Rechtslage anpassen und gleichzeitig weiter automatisieren. Die Prozesse sind bereits hinterlegt und die Flow Charts vormodelliert. Nach Installation der Software kann direkt mit der bereits vorhandenen Prozessbeschreibung gearbeitet bzw. können Anpassungen vorgenommen werden. Mehr ...
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| DATEV: Kostenfreie Infobroschüre für den Prüferalltag - Im Fokus: Softwaregestützte Abschlussprüfung Die Digitalisierung hat die Wirtschaft in allen Belangen erreicht und damit steigen auch die Anforderungen von Mandanten an Wirtschaftsprüfer und Technik. DATEV bietet Ihnen Lösungen zur Abschlussprüfung, die Sie in jeder Prüfungsphase digital unterstützen – sicher und wirtschaftlich. Damit ist der Weg von der manuellen und papiergebundenen Tätigkeit hin zur modernen und digitalen Abschlussprüfung geebnet. Lassen Sie sich von den Beiträgen in der kostenfreien DATEV-Broschüre inspirieren. Oder richten sich ein Abonnement ein, dann erhalten Sie ab der nächsten Ausgabe automatisch die gewünschte Anzahl Broschüren. Mehr ...
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| GISA: E-Rechnung wird Pflicht – so geht es weiter! Die nächste Stufe bei der Einführung der flächendeckenden elektronischen Rechnungslegung zündet am 27. November 2020. Ab diesem Tag müssen gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU alle Rechnungen über 1.000 Euro an Behörden der mittelbaren und unmittelbaren Bundesverwaltung in einem bestimmten elektronischen Format übermittelt werden. GISA bietet eine schnell zu implementierende Lösung für die Erzeugung und den Versand von elektronischen Rechnungen an. Wir können Sie beraten, damit Sie die für Sie beste Lösung finden. Kontaktieren Sie uns! Mehr ...
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| Verfahrensdoku: Verfahrensdokumentation einfach abhaken! „Verfahrensdokumentation einfach abhaken!". Diesem Ziel haben wir uns mit Verfahrensdoku verschrieben. Wir machen das spröde Thema „Steuerliche Verfahrensdokumentation" für Unternehmen und Steuerberater geschmeidig. Wir geben eine Antwort auf die Frage: Wie kann ich als Unternehmer effizient eine Verfahrensdokumentation erstellen? Mehr ...
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| Audicon: IDEA & Co. – garantierter Lernerfolg mit Online-Trainings Die Audicon GmbH hat ihr Dienstleistungsportfolio um Online-Schulungen erweitert. Jede Schulung, ob Produkt oder Anwendungsschulung, ist ab sofort nicht nur als Präsenzveranstaltung, sondern auch als Online-Training buchbar. Bei der Durchführung der Online-Trainings setzen erfahrene Datenanalyse-Consultants auf etablierte, digitale Lernumgebungen und Kommunikationswege. Mehr ...
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| Redaktion: Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Fon 030 / 893 45 42 Email [email protected] Internet www.elektronische-steuerpruefung.de Herausgeber: Compario - Media-Edition-Consult Inh. Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt Mariannenstraße 15a, 12209 Berlin Fon 030 / 893 45 42 Email [email protected], Internet www.compario.de Berlin Copyright (c) Compario, Dipl.-Informatiker Gerhard Schmidt, Berlin Abmelden
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