Bislang ist geregelt, dass große Anschaffungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen vom Hartz-IV-Regelsatz angespart werden müssen. Hierzu müssen Leistungsbeziehende Rücklagen bilden. Das ist bei steigenden Preisen und zu gering gerechneten Regelleistungen kaum möglich. |