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Liebe Freunde des Lebensrechts, Die ALfA wünscht allen Beziehern des ALfA-Newsletters und ihren Familien frohe und gnadenreiche Weihnachtstage und einen guten Start in ein gesegnetes Neues Jahr. Bleiben Sie auch 2020 dem Lebensrecht gewogen! Ihre ALfA
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| | Europäischer Gerichtshof verwirft „One of us“-Klage | § 219a: Berliner Gynäkologin erhebt Verfassungsbeschwerde | Giffey will weiter Streichung des Werbeverbots für Abtreibung | Organspende: Bundestag will Mitte Januar über Neuregelung entscheiden | Europäischer Gerichtshof verwirft „One of us“-Klage
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| Luxemburg (ALfA). Die EU-Kommission ist nicht verpflichtet, sich eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative zu eigen zu machen und einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der derem Anliegen Rechnung trägt. Das entschied, wie das Online-Portal der Katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ berichtet, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (AZ: C-417/18 P). In dem vom EuGH entschiedenen Fall geht es um die bisher erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative „One of us“ (dt.: „Einer von uns“). Die hatte einen Stopp der Finanzierung embryonenverbrauchender Forschung sowie der Förderung von Abtreibungen in Entwicklungsländern mit Steuergeldern der Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen verlangt und dafür knapp zwei Millionen Unterschriften gesammelt. Davon wurden in Brüssel mehr als 1,7 Millionen anerkannt. Seit 2012 haben EU-Bürger die Möglichkeit, Bürgerinitiativen zu Themen zu starten, zu denen sie sich einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wünschen. Erfüllt eine Europäische Bürgerinitiative sämtliche Auflagen, dann muss eine öffentliche Anhörung des EU-Parlaments stattfinden und sich die EU-Kommission mit dem Gesetzesvorschlag befassen. Im Falle der Europäischen Bürgerinitiative „One of us“ fand die Öffentliche Anhörung im EU-Parlament im April 2014 statt. Einen Monat später erklärte die scheidende EU-Kommission um Kommissionspräsident José Manuel Barroso, nicht im Sinne der Petenten tätig werden zu wollen. In der 22-seitigen „Mitteilung der Kommission“ vom 28. Mai hieß es damals unter anderem: „Die EU-Kommission wird für die EU-finanzierte Forschung weiterhin strenge ethische Grundsätze und Beschränkungen anwenden.“ Gegen den Beschluss der Kommission erhob der Bürgerausschuss von „One of us“ Klage vor dem Europäischen Gericht (EuG). Darin vertrat „One of us“ den Standpunkt, die EU-Kommission sei verpflichtet, eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative aufzugreifen, andernfalls wäre das mit dem EU-Vertrag von Lissabon etablierte Teilhabeinstrumente der Bürger „praktisch wirkungslos“. Nachdem das EuG dies verwarf, legte „One of us“ Rechtsmittel gegen das Urteil vor dem EuGH ein und verlangte dessen Überprüfung. Der EuGH entschied nun, das EuG habe mit der Bestätigung des Beschlusses der EU-Kommission, keinen Gesetzesvorschlag vorzulegen, keinen Rechtsfehler begangen. Der besondere Mehrwert des Instruments der Europäischen Bürgerinitiative liege „nicht in der Gewissheit seines Ergebnisses, sondern in den dadurch für die Unionsbürger geschaffenen Wegen und Möglichkeiten, eine politische Debatte in den Organen anzustoßen“.
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| 7.3.2020 | ALfA-Patinnen-Seminar (Leipzig)
| 27. – 29.3.2020 | vitaL-Jahresseminar (Bad Laer)
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24. – 26.4.2020 | vitaL-Beraterinnenfortbildung (Bad Laer) Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung (Sandra Sinder) Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: [email protected]
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| 8.–9.5.2020 | Ordentliche Bundesdelegiertenversammlung der ALfA und Fachtagung (Fulda)
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| Messen/Kongresse mit ALfA-Ständen: 3.–6.1.2020 Mehr-Konferenz (Augsburg) | 24.–28.3.2020, didacta (Stuttgart)
| § 219a: Berliner Gynäkologin erhebt Verfassungsbeschwerde
Berlin (ALfA). Die vom 3. Strafsenat des Kammergerichts Berlin wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) rechtskräftig verurteilte Berliner Frauenärztin Bettina Gaber, hat Verfassungsbeschwerde erhoben. Das berichtet die „tageszeitung“ (taz). Im Juni hatte zunächst das Amtsgericht Berlin-Tiergarten die 56-Jährige wegen Verstoßes gegen den reformierten § 219a StGB zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Zuvor hatte sich Gaber geweigert, den Satz – „auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu unseren Leistungen“ – von der Webseite ihrer Praxis zu entfernen und ein Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren danach einzustellen, ausgeschlagen. Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte die Gynäkologin Revision ein. Erfolglos. Im November bestätigte das Kammergericht die Entscheidung des Amtsgerichts. Ob Gaber mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg hat, muss abgewartet werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist nicht verpflichtet, sich der Beschwerde anzunehmen. Jährlich gehen bei den Verfassungshütern etwa 6.000 Klagen ein. Die allermeisten werden von einem aus drei Richtern bestehenden Gremium abgelehnt.
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| Giffey will weiter Streichung des Werbeverbots für Abtreibung
Berlin (ALfA). Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will sich auch in Zukunft für die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a) einsetzen. Das berichtet das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“. Demnach sagte die SPD-Politikerin bei einer Veranstaltung in Berlin, es gebe „nach wie vor eine schwierige Situation – sowohl für die betroffenen Frauen als auch für die Ärztinnen und Ärzte.“ Nach Angaben ihres Ministeriums äußerte sich Giffey mit Blick auf die jüngsten Gerichtsentscheidungen in Berlin und Gießen. Die jetzige Rechtslage sei eine Kompromisslösung, bei der beide Koalitionspartner an den Rand ihrer Möglichkeiten gegangen seien.
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| Organspende: Bundestag will Mitte Januar über Neuregelung entscheiden
Berlin (ALfA). Am 16. Januar will der Deutsche Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung über die Neuregelung der Organspende entscheiden. Das berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Parlamentskreise. Die Abgeordneten werden sich dann zwischen zwei Gesetzentwürfen entscheiden müssen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wollen einen Systemwechsel und favorisieren dabei die sogenannte Widerspruchsregelung. Danach wäre künftig jeder Bürger ein potentieller Organspender, der einer Organentnahme im Falle eines diagnostizierten Hirntodes zuvor nicht widersprochen hat. Eine parteiübergreifende Gruppe von Parlamentariern um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die beiden ehemaligen Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Ulla Schmidt (SPD) wollen dagegen an dem bisherigen Prinzip der freiwilligen Zustimmung festhalten.
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